Re: (Sonstiges) Gema Warnung
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Beitrag von Friedlieb vom Oktober 07. 2005 um 18:52:38:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von Guido am Oktober 07. 2005 um 16:44:50:
Hi,
: Weiss jemand, wie das ist, wenn man Songs auf einer Website nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht, sondern den Zugang nur auf Nachfrage in einem geschützten Bereich ermöglicht? Ändert das irgendwas, weil ja "nicht öffentlich"????? : : Das ändert imho einiges. Allerdings sollte der Zugang dann wirklich beschränkt sein. Da kannst du dann die Sachen machen die Du auch in deinem Bekannten Freundeskreis legal machen kannst.
dazu ist es aber wichtig zu wissen, wie man den Zugang erlangen kann. Wenn jeder den mit Hilfe eines Webformulars automatisch bekommen kann, oder wenn gar die Zugangsdaten öffentlich in einem Forum stehen, dann ist dieser "geschützte" Bereich auch öffentlich. Man versetze sich in die Lage eines GEMAgenten: wenn dieser es schafft, Zugang zu erlangen, dann ist die Sache öffentlich. Nichtöffentlich heißt für mich in diesem Zusammenhang "persönlich bekannt".
Keep rockin' Friedlieb
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