Re: (Sonstiges) Gema Warnung


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von Guido vom Oktober 07. 2005 um 16:44:50:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von rolli am Oktober 06. 2005 um 19:59:51:

Weiss jemand, wie das ist, wenn man Songs auf einer Website nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht, sondern den Zugang nur auf Nachfrage in einem geschützten Bereich ermöglicht? Ändert das irgendwas, weil ja "nicht öffentlich"?????

Das ändert imho einiges. Allerdings sollte der Zugang dann wirklich beschränkt sein. Da kannst du dann die Sachen machen die Du auch in deinem Bekannten Freundeskreis legal machen kannst. Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt und weiß nicht inwieweit sich jetzt der Begriff öffentlich nicht öffentlich auf die neuen Kommunikationsmedien transportieren lassen.

Ich sehe das jetzt mal so (in Bezug auf die Gema): Wenn ich ein paar Leute zu mir nach Hause einlade und denen ein Cover auf meiner Klampfe vorspiele, brauch ich nichts an die Gema zu zahlen. Lasse ich allerdings jeden in meine Wohnung und nehme sogar noch Eintritt muß ich sehr wohl bezahlen. Ob das jetzt wirklich mein Wohnzimmer ist oder mein virtuelles Wohnzimmer müsste (eigentlich) egal sein.

Guido




verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.