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(Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Hallo,

mal eine Frage zu Amps mit amtlichen Sound. Kann mir das bitte mal jemand erklären. Bei Ebay, auf den
Herstellern Pages überall, amtlich, oberamtlich. Wurden diese Amps von Beamten geprüft und für gut befunden
oder warum amtlich ? Ich will auch einen Amp mit amtlichen Sound, bekomme ich eine Bescheinigung bei der
Stadtverwaltung muß ich mein Amp dort vorführen ? Was kostet sowas ?

Was bitte schön ist ein amtlicher Sound und wer bestimmt was amtlich, oberamtlich usw ist ?

Gruß
Oli

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Hi Oli,

also, ich bin:

a) Beamter
b) bei ner Stadtverwaltung
c) sogar noch im kulturellen Bereich (vorher Rockbeauftragter) tätig

und kann Dir das somit auch einfach bescheinigen. :-))

Sollen wir das auf der Session regeln? Wer per mail Bescheid gibt, bekommt dann ein Schreiben, indem der amtliche Sound bestätigt wird. Muß aber vorher noch mal schnell in die Gebührenordnung sehen. :-))

Gruß Jochen


Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Hi Oli,
ich fürchte, Deine Vermutungen gehen in die richtige Richtung: Amps mit amtlichem Sound gibt es nur, wenn der Amp von der zuständigen Amp-Prüfstelle geprüft und mit einer Bescheinigung ausgestattet ist. Amtlich kann man nicht steigern: „oberamtlich“ gibt es nicht.
Leider kann ich Dir auch nicht sagen, wo sich diese Prüfungsstellen befinden.

Gruss
Micha

Solange das Beamtentum in Germanien existiert, wird es auch amtliche Amps geben. Dannach nicht mehr. *eg*

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

: Hi Oli,
:
: also, ich bin:
:
: a) Beamter
: b) bei ner Stadtverwaltung
: c) sogar noch im kulturellen Bereich (vorher Rockbeauftragter) tätig
:
a) ich auch
b) bei ner Gemeindeverwaltung
c) Kulturattaché

und bei mir gibts die Bescheinigung für umme, nix Gebührenordnung, Bürgerfreundlich nennt man das
:-)))))))

Gruß PM

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Hi Peter,

"und bei mir gibts die Bescheinigung für umme, nix Gebührenordnung, Bürgerfreundlich nennt man das
:-)))))))"


klasse, dann hast Du jetzt den Job ;-))) und ich kann mich wieder mehr um die Session kümmern. Btw. ist die Stadt Duisburg sooooo pleite, daß das nicht ohne Gebühren geht. :-)))

Gruß Jochen
PS: hab ich nicht genug smileys gesetzt? :-))

Re: (Amps) Amp mit dem

Hi Jogi!
Wird sich ein solcher mit derartigem Kleckerkram abgeben? Kann ich mir schwerlich vorstellen. :-) Er hat genug damit zu tun, den Einsatz der Amp-Prüf-Amträte zu koordinieren und zu überwachen und den übergeordneten Regierungsstellen die Rechenschaftsberichte über die Tätigkeit der Amp-Prüfstellen zukommen zu lassen. Wird er erwischt beim Amp-Prüfen drohen drakonische Massnahmen, da er dafür garantiert überqualifiziert ist. ;-)

Gruss
Micha

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

: Btw. ist die Stadt Duisburg sooooo pleite, daß das nicht ohne Gebühren geht. :-)))

Wow, ihr auch!? :-))
Wir sind bestimmt pleiter. *g*
Die hiesigen Dummköpfe denken daran, die Beamten im West-Teil eine Stund länger arbeiten zu lassen. Einfach so. Das soll etliche Milliarden einsparen. Das Gegenteil dürfte der Fall sein. [*fassungslos_nicht_vorhandene_haare_raufend*]

Von wegen...

so einfach ist das nicht.

Du bist zwar Beamter, bei der Stadt und Kultur aber - es fehlen Dir sicher amtlich bescheinigte Ohren zur Abnahme für amtliche Amps.
Da gibt es einige Zielvorgaben betreffend Trommelfell-Stärke, Beschaffenheit und auch die Konsistenz vom amtlichen geprüften Ohrenschmalz ist maßgeblich wichtig. Ohrlänge, Querschnitt und event. gelochte Läppchen sind wichtige Parameter. Strukturelle Inkonsistenzen in den Gehörgängen müssen ohrenamtlich TÜV-Geprüft werden.
Also ein Ohr mit dem amtlichen Amp-Prüf-Siegel hat meines Wissens nur ein Amerikanner und der Herr von Reininghausen.

GRuZZ CB

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Da will ich doch mal eines der größten Mißverständnisse im Musikbereich aufklären: das mit dem "amtlich" beruht auf einen Lesefehler !!!!!

Ähnlich wie bei den Notenbezeichnungen mit "b" (international) und "h" (deutsch), bei der vor Urzeiten irgenein schriftsetzender Mönch das "b" untenrum nicht richtig zugemalt hat, basiert die Bezeichnung "amtlich" auf der Profilneurose eines Chefredakteurs. Im amerikanischen Ursprungstext, den ein kleiner Angestellter übersetzte stand des öfteren das Wort "Amp" (Kurzform von Amplifier = Verstärker). Nun wollte dieser Angestellte Zeit sparen und anstelle von z.B. "die Lautstärke dieses Amps" schrieb er "die amptliche Lautstärke", anstelle von "der Sound dieses Amps" schrieb er "der amptliche Sound", usw. Als dieser übersetzte Text beim Chefredakteur landete, gab es erst mal ein Donnerwetter - O-Ton Chefredakteur: "Versager, Legastheniker - wer hat den eingestellt? Dieser Volltrottel kann noch nicht mal Amt richtig schreiben - setzt immer noch ein "p" dazu !!! Sofort entlassen !!! Ich korrigiere den Text persönlich !!!" Tja - und so stand dann in dem zu lesenden Text: "der amtliche Sound", "die amtliche Lautstärke", usw. - und bis heute ist diese falsche Form nicht mehr aus den Gedankengängen der musizierenden Zunft heraus zu bekommen.

Der gefeuerte Angestellte gründete daraufhin eine eigene Firma und baut seitdem Amts mit den Bezeichnungen SansAmt - und zahlt seine Steurn schön ans Finanzampt. :-)))

Amptliche Grüße

Oly

Re: Von wegen...

Die Amp-Prüfer-Ohren-Prüfstelle sollt’s richten.
: Herr von Reininghausen.
Allerdings hat AvR keine AlNiCo im Schneckengang, sondern Keramik-Magneten. Keine gute Voraussetztung. :-) Und nur Doppelspulen. Nach der Holzart des Cephalus frage ich nicht, das überlass ich Anderen und füge hier völlig PC ein smiley ein.
Welchen Amerikanner meinst Du denn?

Gruss
Micha

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Hi Olli,

der amtliche Sound wurde früher von der zuständigen Kultrverwaltung festgelegt. Aufgrund der Privatisierungsbestrebungen der letzten Jahre wurde diese Aufgabe jedoch auf die örtlichen Musikfachgeschäfte ausgelagert.

Dabei ist der amtliche Sound nicht generell festgelgt. Vielmehr wird in einem ausführlichen Beratungsgespräch von mindestens 40 Sekunden Länge Deine Spielfertigkeit, Musikrichtung und Deine Kreditwürdigkeit ermittelt. Aufgrund dieser Daten wird dann mittels der offiziellen Händlerpreislisten und des aktuellen Lagerbestandes das für Dich amtlich zugelassene Equipment ausgewählt. Durch die gute und permanente Ausbildung der Fachverkaüfer wird das jeweils benötigte Equipment in der Regel im ersten Anlauf gefunden, wodurch langwieriges Austesten mehrerer Geräte überflüssig wird. Der Einspruch des Käufers ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z. B. Saxophon für Bassisten ausgewählt). Nach Abschluß der Auswahl ist das Equipment an der Kasse zügig zu bezahlen und das Geschäft zu verlassen. Die amtliche Bestätigung gilt durch die Aushändigung der Rechnung als erfolgt.

Um die Sicherstellung dieser Verfahrensweise zu gewährleisten, prüfen sogenannte "befreundete Profimusiker im Außendienst" - die BPA'S - regelmäßig die Einhaltung durch Begehungen der Proberäume. Hier kann bereits frühzeitig die Verwendung nicht amtlichen Equipments erkannt und in Beratungsgesprächen erläutert werden. Durch gezielte Nach- und Zukäufe wird hier bereits im frühen Stadium einer möglichen Fehlentwicklung entgegengewirkt.

Die offizielle und damit amtliche Überwachung des Sounds erfolgt dann durch die örtlich zuständige Muckenpolizei.

Falls Du noch Fragen zum Ablauf dieses Verfahrens hast, steht Dir niemand gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Achim

Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für sachlich einwandfreie Darstellung unseres
Tätigkeitsbereiches.
In einem Punkt allerdings gehen wir nicht ganz konform:
:
: Falls Du noch Fragen zum Ablauf dieses Verfahrens hast, steht Dir niemand gern zur Verfügung.
:
Das ist leider inhaltlich unrichtig.
Unsere Verwaltung ist innovativ und auch wir suchen
die Bürger(i.d.F.: Mucker-)nähe.
Sollte Herr O. ungeprüftes Equipment in Gebrauch haben,
hat er selbstverständlich die Möglichkeit, auch nachträglich
seine Anschaffungen amtlich prüfen lassen.
Zu diesem Zweck senden Sie, sehr geehrter Herr O., Ihre
Verstärkeranlagen und Instrumente nebst Zubehör mit dem
Vermerk "zum Gearcheck" einfach an unsere Dienststelle.
Wir werden alles sorgfältig auf Höchstbelastung analog der
vom Hersteller angebenen Leistung, Lautstärkefestigkeit,
Transportabilität (auch im Ausland), Getränke- und Schmutzresistenz
sichere Bedienung durch Schlagzeuger/Proberaum-hang-arounds
sowie Wiederverkaufswert testen.
Sollte alles den Vorschriften entsprechen, erhalten Sie
alles mit dem amtlichen bzw. oberamtlichen Prüfsiegel
unfrei zurück.

Mit besten Grüßen,
Ralf Steinert (Geargeier)


Feldversuch PBA

Sehr geehrter Kollege S.,

daß von Ihnen in Rede gestellte Verfahren wurde bis 1997 auch in unserem Zuständigkeitsbereich eingesetzt. Leider mußten wir feststellen, daß das Unrechsbewußtsein vieler Mucker nicht sehr ausgeprägt ist. Viele benutzten nicht amtliches Equipment sogar für öffentliche Vorführungen, was einen erheblichem Qualitätsverlust der hiesigen Kulturszene nach sich zog.

Seit dem Einsatz der BPA's ist hier eine erhebliche Verbesserung zu erkennen. So wurde ein mir bekannter Gitarrenmucker von seinem zuständigen PBA auf den Einsatz eines nichtamtlichen Combos der Marke Engl hingewiesen. Der PBA sah sich in diesem Falle genötigt, das Gerät einzuziehen und gegen einen amtlichen Verstärker in Rack-Bauweise auszutauschen. Mit den im Austausch enthaltenen amtlicen H&K Boxen in Leichtbauweise konnte der amtliche Schreddersound dann erzielt werden. Gleichzeitig konnte der betreffende PBA den Combo im Gefüge einer Nachspielband wiederum ebenfalls amtlich einsetzen. Durch den später folgenden Austausch der H&K Boxen durch solche der Firma Marshall sowie den Einsatz einer neueren Vorstufe konnte dem Gesamtsystem schließlich sogar das Prädikat 'oberamtlich' verliehen werden, da es nunmehr soundmäßig dem als Referenzmodell dienenden Engl-Combo ebenbürtig war.

Desweiteren konnten wir eine spürbare Verbesserung des Informationsstandes durch die regelmäßige Information in Fachzeitschriften und in den Produktinformationen der Hersteller feststellen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit vorzüglicher Hochachtung

Achim


Ihr o.g. Schreiben

Hoch geschätzter Kollege A.,

der von ihnen betriebene Feldversuch hat auf nationaler
Ebene unbestritten zu beachtlichen Erfolgen geführt.
Leider entspricht dieses Verfahren nicht unseren EG-Richtlinien.
Der klassische Prüfzyklus hat zu merklichen Drucksteigerungen
und deutlicher Verminderung von Ausfällen im Live-Betrieb
geführt. Europäische Hersteller wie z.B. Diezel, Engl,
Brunetti und andere (außer Marschall :-) profitieren von
unseren Vorgaben.
Große Sorgen machen uns nach wie vor überseeische Hersteller.
Krasses Beispiel der letzten Zeit ist die Firma Line6,
die versucht, unseren Markt mit billigen Digitalkopien
amtlicher und oberamtlicher Verstärker zu überschwemmen.
Nicht offizielle Tests haben diese Geräte schon in den
Prüfkategorien "Geilheit", "Haptik" und "Vintagetauglichkeit"
durchfallen lassen.

Wir von der EG-Prüfstelle warnen ausdrücklich vor dem
Kauf dieser nicht-amtlichen Gerätschaften.

Mit kollegialen Grüßen,
Ralf S., Brüsseldösel


Re: Ihr o.g. Schreiben

Sehr veerehrter Kollege S.,

das von Ihnen angesprochene Problem nichtamtlicher Kopien aus Drittländern ist auch uns bekannt und hat in meiner Verwaltung bereits zu einer halben Überstunde geführt.

Neben den erwähnten Kopien amtlicher und oberamtlicher Verstärker stellen wir leider auch zunehmend den Einsatz nicht amtlicher, aber im Aussehen amtlich wirkender Instrumente fest. So häuft sich der Einsatz von 7ender-Kopien mexikanischer und koreanischer Herkunft. Mittlerweile scheint sich hier eine ganze Mafia zum kopieren amtlicher Instrumente etabliert zu haben. Nach Plagiaten von Musicman- und Ibanez-Instrumenten sind mittlerweile sogar nichtamtliche Kopien der Marken Lakland und Warwick im Handel aufgetaucht, werden von den Fachverkäufern offensichtlich nicht immer sofort erkannt und gelangen so in die Hände unbedarfter Mucker. Wir werden in den nächsten Tagen durch eine Informationsschrift auf diese Entwicklung hinweisen. Viele Mucker haben offenbar nocht nicht verinnerlicht, daß grundsätzlich nur Instrumente und Verstärker mit den Aufschriften "Made in Germany" und "Made in USA ("Unsere Sicht: Amtlich") im allgemeinen als amtlich anzuerkennen sind.

Das Problem wird zunehmend durch den hohen Qualitätsstandard dieser Plagiate verschärft. Zum Teil haben selbst die BPAs Schwierigkeiten, diese nicht amtlichen Kopien zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen. In 2 Einzelfällen wurden sogar schon Anträge auf Anerkennung der Amtlichkeit für mexikanische Kopien der Marke 7ender gestellt, die nur durch eine rigorose Verschärfung der Anerkennungsrichtlinie für Musik-Equipment (ARfME) abgewiesen werden konnten (Verbot von mehr als 2 Buchstaben in Seriennummern, Anerkennung der Pappel als bedrohte Pflanzenart u. ä.).

Während unser entschiedener Einsatz und unsere offensive Öffentlichkeitsarbeit im Verstärkersegement bereits Erfolge zeigt (wir hatten in den letzten Monaten wiederholt Selbstanzeigen von Muckern, die nicht amtliche digitale Verstärkerkopien benutzten und von uns belehrt wurden), werden im Bereich der nicht amtlichen Instrumente auch in der Zukunft erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die Reinhaltung der Muckerinstrumentenparks und damit die Sicherstellung unserer Kulturarbeit auf dem bekannt hohen Niveau zu gewährleisten.

Wir erwägen bereits die Kennzeichnung von Tonträgern, die ausschließlich mit amtlichem Equipment produziert wurden, mit einem amtlichen Gütesiegel zu kennzeichnen. Derzeit werden die neuen Werke des Künstlers Heino und der Prog-Rock-Formation PUR in dieser Hinsicht geprüft.

Mit vorzüglichster Hochachtung

Achim