Re: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound
[ verfasste Antworten ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von Achim vom Februar 14. 2002 um 16:09:32:
Als Antwort zu: (Amps) Amp mit dem "amtlichen" Sound geschrieben von Olli am Februar 14. 2002 um 10:47:26:
Hi Olli,
der amtliche Sound wurde früher von der zuständigen Kultrverwaltung festgelegt. Aufgrund der Privatisierungsbestrebungen der letzten Jahre wurde diese Aufgabe jedoch auf die örtlichen Musikfachgeschäfte ausgelagert.
Dabei ist der amtliche Sound nicht generell festgelgt. Vielmehr wird in einem ausführlichen Beratungsgespräch von mindestens 40 Sekunden Länge Deine Spielfertigkeit, Musikrichtung und Deine Kreditwürdigkeit ermittelt. Aufgrund dieser Daten wird dann mittels der offiziellen Händlerpreislisten und des aktuellen Lagerbestandes das für Dich amtlich zugelassene Equipment ausgewählt. Durch die gute und permanente Ausbildung der Fachverkaüfer wird das jeweils benötigte Equipment in der Regel im ersten Anlauf gefunden, wodurch langwieriges Austesten mehrerer Geräte überflüssig wird. Der Einspruch des Käufers ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z. B. Saxophon für Bassisten ausgewählt). Nach Abschluß der Auswahl ist das Equipment an der Kasse zügig zu bezahlen und das Geschäft zu verlassen. Die amtliche Bestätigung gilt durch die Aushändigung der Rechnung als erfolgt.
Um die Sicherstellung dieser Verfahrensweise zu gewährleisten, prüfen sogenannte "befreundete Profimusiker im Außendienst" - die BPA'S - regelmäßig die Einhaltung durch Begehungen der Proberäume. Hier kann bereits frühzeitig die Verwendung nicht amtlichen Equipments erkannt und in Beratungsgesprächen erläutert werden. Durch gezielte Nach- und Zukäufe wird hier bereits im frühen Stadium einer möglichen Fehlentwicklung entgegengewirkt.
Die offizielle und damit amtliche Überwachung des Sounds erfolgt dann durch die örtlich zuständige Muckenpolizei.
Falls Du noch Fragen zum Ablauf dieses Verfahrens hast, steht Dir niemand gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|