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(reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...

Liebe Leute.

Heute wende ich mich mal mit einem echten Dschungelthema an euch. Das Thema wurde zwar schon oft diskutiert, sowohl hier als auch in den anderen einschlägigen Websites. Doch ich habe den Eindruck, dass sich die Rechtssprechung sehr häufig ändert. Die Internetwelt sowieso.

Von daher wäre ich neben Hinweisen zu meinen Fragen vor allem dankbar für einen guten Buch- oder Webtipp, also Hinweise auf kompetenten redaktionellen Content.

Nun zum Problem:

Meine Souljazz Band spielt ausschließlich Fremdkompositionen. Cover, kann man auch sagen (sage ich aber nicht so gerne, weil ich das Gefühl habe, dass dieses Wort den Kern der Sache wirklich trifft im Jazzbereich).

1 - So lange wir in unserem Proberaum sitzen ist das ja kein Problem, m.E.n. auch nicht, wenn ich Freunden und Bekannten die so entstandenen Proberaumaufnahmen vorspiele.

2 - Beim Live-Spielen sehe ich da auch kein großes Problem. Entweder es ist eine private Feier, dann ist die Aufführung ja auch nicht öffentlich und somit hat die GEMA oder sonstwer nix zu melden. Bei öffentlichen Gigs (Kneipe, etc.) sehe ich den Veranstalter in der Pflicht. Der wird sich im Regelfall auch auskennen und seinen modus operandi zu Live(-Cover-)musik gefunden haben.

3 - Ein Problem sehe ich sehr wohl bei unserer Website, die gerade in der Mache ist. Da würde ich natürlich auch gerne Hörproben online stellen...Wie ist da zu verfahren?
a - Die Aufnahmen so zusammenschneiden, dass die Themen nicht zu hören sind? (m.E.n. nicht wirklich "sauber" und außerdem kontraproduktiv als Hörprobe)
b - Einfach die Füße still halten und hoffen, dass nix passiert? (Finde ich grundsätzlich falsch und bin ich auch nicht der Typ für...)
c - Ich habe irgendwo gelesen, dass die GEMA für solche Zwecken Pauschalen anbietet. Diese Angebote kann ich auf deren Website aber nicht finden...wer kennt sich aus?
d - Ändert sich die Situation, wenn ich die Musik auf youtube oder myspace hochlade und nur auf diesen Content verlinke
e - Wie ist das überhaupt mit youtube? Ganz "sauber" ist das natürlich mangels Einigung zwischen GEMA und youtube nicht, das ist mir klar. Aber wie sieht das worst-case-Szenario aus?

4 - Was ist mit dem Demotape? Kann ich da einfach munter drauflos "covern", so lange ich die CDs nur selber brenne und sie kostenlos verteile? Oder macht es keinen Unterschied ob und wieviel Geld ich damit einnehme und welche Distributionswege ich verwende?
(oder verfährt man hier im Allgemeinen nach dem "Wo kein Kläger ..." Prinzip?)

So, das waren jetzt ein ganzer Haufen Fragen. Über Antworten freue ich mich sehr. Vor allem aus eurer Praxis, wir haben ja eine ganze Reihe "Coverer" in unseren Reihen. Wer seine Praxis aus irgendwelchen Gründen nicht öffentlich darlegen möchte der darf mir selbstverständlich herzlich gerne eine email schicken an

helge punkt guitar ät web punkt de

Viele Grüße

Helge


Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...

Zur Musik auf der Webseite: Heute kann die Anmeldung online erfolgen. Zum genauen Vorgehen kann ich nichts sagen, da das zum Zeitpunkt meiner Anmeldung noch nicht möglich war.

Hier kann man sich zunächst registrieren lassen: Link

Anschließend wirst du dich irgendwie durchklicken können zum Tarif VR-W I. Den gibt's wiederum in unterschiedlichen Kategorien. Auf unserer Webseite kann man keine CDs o.ä. kaufen und wir wurden daher in Kategorie 3 eingestuft (150 € netto/Jahr). Das gilt für bis zu 120.000 Zugriffe und ich glaube, weder die Zahl noch die Länge der Stücke ist begrenzt.

Zu YouTube: Ich glaube zwar nicht, dass einem Anwender ernste Probleme drohen, trotzdem verzichte ich darauf, Hörproben dort hochzuladen, bevor die GEMA und YouTube sich einigen. Verlinkungen von der Homepage zu YouTube finde ich nicht besonders konsequent: Auch, wenn aufgrund der Masse an Urheberrechtsverletzungen bei YouTube nicht so genau hingeschaut wird, bleibt die Problematik grundsätzlich die gleiche.

Zu Demos: Die kostenfreie Abgabe von Aufnahmen befreit euch nicht von Fragen des Urheberrechts. Vielleicht wird's dann billiger, das weiß ich nicht.

Übrigens ist die GEMA telefonisch gut zu erreichen und dann auch recht hilfreich.

Gruß, Oli


Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...


: Liebe Leute.
: Heute wende ich mich mal mit einem echten Dschungelthema an euch. Das Thema wurde zwar schon oft diskutiert, sowohl hier als auch in den anderen einschlägigen Websites. Doch ich habe den Eindruck, dass sich die Rechtssprechung sehr häufig ändert. Die Internetwelt sowieso.
: Von daher wäre ich neben Hinweisen zu meinen Fragen vor allem dankbar für einen guten Buch- oder Webtipp, also Hinweise auf kompetenten redaktionellen Content.
: Nun zum Problem:
: Meine Souljazz Band spielt ausschließlich Fremdkompositionen. Cover, kann man auch sagen (sage ich aber nicht so gerne, weil ich das Gefühl habe, dass dieses Wort den Kern der Sache wirklich trifft im Jazzbereich).
: 1 - So lange wir in unserem Proberaum sitzen ist das ja kein Problem, m.E.n. auch nicht, wenn ich Freunden und Bekannten die so entstandenen Proberaumaufnahmen vorspiele.
: 2 - Beim Live-Spielen sehe ich da auch kein großes Problem. Entweder es ist eine private Feier, dann ist die Aufführung ja auch nicht öffentlich und somit hat die GEMA oder sonstwer nix zu melden. Bei öffentlichen Gigs (Kneipe, etc.) sehe ich den Veranstalter in der Pflicht. Der wird sich im Regelfall auch auskennen und seinen modus operandi zu Live(-Cover-)musik gefunden haben.
: 3 - Ein Problem sehe ich sehr wohl bei unserer Website, die gerade in der Mache ist. Da würde ich natürlich auch gerne Hörproben online stellen...Wie ist da zu verfahren?
: a - Die Aufnahmen so zusammenschneiden, dass die Themen nicht zu hören sind? (m.E.n. nicht wirklich "sauber" und außerdem kontraproduktiv als Hörprobe)
: b - Einfach die Füße still halten und hoffen, dass nix passiert? (Finde ich grundsätzlich falsch und bin ich auch nicht der Typ für...)
: c - Ich habe irgendwo gelesen, dass die GEMA für solche Zwecken Pauschalen anbietet. Diese Angebote kann ich auf deren Website aber nicht finden...wer kennt sich aus?
: d - Ändert sich die Situation, wenn ich die Musik auf youtube oder myspace hochlade und nur auf diesen Content verlinke
: e - Wie ist das überhaupt mit youtube? Ganz "sauber" ist das natürlich mangels Einigung zwischen GEMA und youtube nicht, das ist mir klar. Aber wie sieht das worst-case-Szenario aus?
: 4 - Was ist mit dem Demotape? Kann ich da einfach munter drauflos "covern", so lange ich die CDs nur selber brenne und sie kostenlos verteile? Oder macht es keinen Unterschied ob und wieviel Geld ich damit einnehme und welche Distributionswege ich verwende?
: (oder verfährt man hier im Allgemeinen nach dem "Wo kein Kläger ..." Prinzip?)
: So, das waren jetzt ein ganzer Haufen Fragen. Über Antworten freue ich mich sehr. Vor allem aus eurer Praxis, wir haben ja eine ganze Reihe "Coverer" in unseren Reihen. Wer seine Praxis aus irgendwelchen Gründen nicht öffentlich darlegen möchte der darf mir selbstverständlich herzlich gerne eine email schicken an
: helge punkt guitar ät web punkt de
: Viele Grüße
: Helge

Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...

moin moin,
zu doof, zu früh geklickt .....
nun zu dem, was ich zum thema sagen wollte (bezieht sich auf gecovertes):
1) Grundsätzlich muß an die Gema gezahlt werden, wenn was in der Öffentlichkeit aufgeführt wird - im privaten Rahmen (Omas Geburtstach) nicht. Zahlpflichtig ist der, ders aufführt - und der kanns wiederum per Vertrag auf andere (Veranstalter) abwälzen. Öffentlich ist auch die Heimseite, dafür fällt Gema an, egal wie lang die Stücke sind.
2) Bei allem gecovere, was über eine Werkinterpretation hinausgeht ist zusätzlich das Recht dazu einzuholen, nicht von der Gema (die macht nur Inkasso), sondern beim Verlag oder Komponist/Texter.
3) Demo-Cds sind nur solche, wenn sie nicht verkauft werden und sind privat - also nix Gema. Alles was verkauft wird ist öffentlich, also Gema zahlen.
4)Youtube und Konsorten: Wir in der BRD unterliegen deutschem Recht, also ist jegliches Hochladen von Material, an dem wir keine Rechte haben verboten - Film vom letzten Gig is nich! (Es gibt natürlich böse Leute, die ich gar nicht kenne, die sowas ohne mein wissen tun). Wenns dann im Netz ist, dann unterliegts fremdländischem Recht - Server im Ausland - da hammer hier nix mit zu tun.
Wenn ichs dann hier verlinke, dann gehe ich auf Grund der AGBs von Youtube etc. aus, das der Uplader die Rechte hatte, somit ist das verlinken (embedden ist das auch) erlaubt. Sollte ich dann erfahren, dass der Uploader die Rechte nicht hatte, dann muss ich den Link wieder wegnehmen, die verlinkung wäre jetzt verboten)
Soviel zum Rechtegedöns, bei allem ist zu beachten, dass Rechtssachen nie so eindeutig sind, dass nicht irgendwann doch etwas vor einem Richter entschieden werden muss.
Gruss
Günther

Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...

Zahlpflichtig ist der, ders aufführt - und der kanns wiederum per Vertrag auf andere (Veranstalter) abwälzen.
Das stimmt zum Glück nicht: Link zur GEMA

Was häufiger vorkommt: Der Veranstalter meldet an, verpflichtet die Band aber per Vertrag, den Musikfolgebogen direkt bei der GEMA einzureichen. Bestimmt versucht auch mancher Veranstalter, Abwicklung und Kosten auf die Band zu übertragen; das ist mir zum Glück noch nicht passiert.

Manchmal ist aber gar nicht so klar, wer Veranstalter ist. Ein Gig in einer Kneipe könnte ja auch so interpretiert werden, dass die Band eine Veranstaltung in den Räumen des Wirts durchführt.

Gruß, Oli


Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...

Hallo Oli,
rechtlich wirklich verbindlich sind schriftliche Verträge, da gehört dann rein, wer Veranstalter und wer Musiker ist. Und wenn dann dort steht, dass der veranstalter die gema zu zahlen hat, dann isser auch dran.
Ein solcher Vertrag reicht gegenüber der Gema völlig aus un nachzuweisen, wer in der Zahlpflicht steht - da ist es dann auch egal, wer den Musikfolgebogen einreicht (in dem auch wieder steht, wer Veranstalter ist, jedenfalls im Gema-Vordruck).
Klar läßt sich - und es wird oft genug so gemacht - alles per Handschlag regeln, bis dann nachher irgendjemand Geld haben will. Neben der Gema gibts dann noch die Künstlersozialkasse und auch im Falle, dass jemand auf die Nase fällt die Frage nach der Haftpflicht und sonstigen Versicherung. Das lässt sich alles nur beweisbar per schriftlichem Vertrag regeln.
: Was häufiger vorkommt: Der Veranstalter meldet an, verpflichtet die Band aber per Vertrag, den Musikfolgebogen direkt bei der GEMA einzureichen. Bestimmt versucht auch mancher Veranstalter, Abwicklung und Kosten auf die Band zu übertragen; das ist mir zum Glück noch nicht passiert.
..mit Vertrag sind solche Versuche zwecklos
: Manchmal ist aber gar nicht so klar, wer Veranstalter ist. Ein Gig in einer Kneipe könnte ja auch so interpretiert werden, dass die Band eine Veranstaltung in den Räumen des Wirts durchführt.
..auch das steht dann im Vertrag klar geregelt drin.
Gruß
Günther