Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...
Beitrag von günther vom November 03. 2011 um 22:49:03:
Als Antwort zu: Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live... geschrieben von Oli am November 03. 2011 um 20:00:23:
Hallo Oli,rechtlich wirklich verbindlich sind schriftliche Verträge, da gehört dann rein, wer Veranstalter und wer Musiker ist. Und wenn dann dort steht, dass der veranstalter die gema zu zahlen hat, dann isser auch dran.
Ein solcher Vertrag reicht gegenüber der Gema völlig aus un nachzuweisen, wer in der Zahlpflicht steht - da ist es dann auch egal, wer den Musikfolgebogen einreicht (in dem auch wieder steht, wer Veranstalter ist, jedenfalls im Gema-Vordruck).
Klar läßt sich - und es wird oft genug so gemacht - alles per Handschlag regeln, bis dann nachher irgendjemand Geld haben will. Neben der Gema gibts dann noch die Künstlersozialkasse und auch im Falle, dass jemand auf die Nase fällt die Frage nach der Haftpflicht und sonstigen Versicherung. Das lässt sich alles nur beweisbar per schriftlichem Vertrag regeln.
: Was häufiger vorkommt: Der Veranstalter meldet an, verpflichtet die Band aber per Vertrag, den Musikfolgebogen direkt bei der GEMA einzureichen. Bestimmt versucht auch mancher Veranstalter, Abwicklung und Kosten auf die Band zu übertragen; das ist mir zum Glück noch nicht passiert.
..mit Vertrag sind solche Versuche zwecklos
: Manchmal ist aber gar nicht so klar, wer Veranstalter ist. Ein Gig in einer Kneipe könnte ja auch so interpretiert werden, dass die Band eine Veranstaltung in den Räumen des Wirts durchführt.
..auch das steht dann im Vertrag klar geregelt drin.
Gruß
Günther
- Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live... Elwood 04. November 2011 15:00:54
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