Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live...
Beitrag von Oli vom November 03. 2011 um 20:00:23:
Als Antwort zu: Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live... geschrieben von günther am November 03. 2011 um 10:32:10:
Zahlpflichtig ist der, ders aufführt - und der kanns wiederum per Vertrag auf andere (Veranstalter) abwälzen.
Das stimmt zum Glück nicht: Link zur GEMA
Was häufiger vorkommt: Der Veranstalter meldet an, verpflichtet die Band aber per Vertrag, den Musikfolgebogen direkt bei der GEMA einzureichen. Bestimmt versucht auch mancher Veranstalter, Abwicklung und Kosten auf die Band zu übertragen; das ist mir zum Glück noch nicht passiert.
Manchmal ist aber gar nicht so klar, wer Veranstalter ist. Ein Gig in einer Kneipe könnte ja auch so interpretiert werden, dass die Band eine Veranstaltung in den Räumen des Wirts durchführt.
Gruß, Oli
- Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live... günther 03. November 2011 22:49:03
- Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live... Elwood 04. November 2011 15:00:54
- Re: (reinster Dschungel!) Fremdkompositionen auf der Website, auf Youtube, auf dem Demotape, live... Elwood 04. November 2011 15:00:54
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