liebes volk,
ist es möglich, (und wenn ja unter welchen voraussetzungen) bei geschlossenem kaufvertrag über ebay vom vertrag zurückzutreten - vorausgesetzt der verkäufer (in diesem falle ich) betreibt den verkauf nicht gewerblich? ich hab nämlich den eindruck, daß der käufer sich aus der affäre ziehen will - und das will ich nun wieder nicht.
besten dank für tipps und hinweise.
gruß falk
n.p.: bratmaxe song - radiowerbung kann ja echt nerven :-/
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- ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there? - gestartet von Falk 11. Juni 2004 um 15:25h
- Macht schlau!
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Henry
am 11. Juni 2004 um 15:45
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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Falk
am 11. Juni 2004 um 15:40
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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JacQui
am 11. Juni 2004 um 15:45
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Falk
am 11. Juni 2004 um 16:05
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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Oliver
am 11. Juni 2004 um 16:15
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Falk
am 11. Juni 2004 um 16:07
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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Oliver
am 11. Juni 2004 um 16:15
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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Falk
am 11. Juni 2004 um 16:05
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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JacQui
am 11. Juni 2004 um 15:45
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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JacQui
am 11. Juni 2004 um 15:40
- Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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Michael (Jacuzzi)
am 11. Juni 2004 um 15:37
- Macht schlau!
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Henry
am 11. Juni 2004 um 15:45
Lieber Falk,
zahlt er nicht? Dann setze ihm eine Frist, um die Überweisung vorzunehmen; die könnte so ca. 2 Tage dauern (wohlgemerkt, bis zur Überweisung, nicht bis zum Eingang des Geldes), fordere ihn gleichzeitig auf, die gemachte Überweisung unverzüglich per Mail anzuzeigen, und wenn das nicht fristgemäß passiert ist, tritt zurück.
So würd ich's machen. Es gibt aber auch diese Ebay-AGB, fällt mir gerade ein. Da steht bestimmt was schlaues drin; ich hab aber noch nie reingeschaut .... empfiehlt sich, mal nachzusehen, was die für ein Prozedere vorsehen. Falls nichts drinsteht, bleibt's beim oben Gesagten.
Gruß,
Michael (Jurcuzzi)
zahlt er nicht? Dann setze ihm eine Frist, um die Überweisung vorzunehmen; die könnte so ca. 2 Tage dauern (wohlgemerkt, bis zur Überweisung, nicht bis zum Eingang des Geldes), fordere ihn gleichzeitig auf, die gemachte Überweisung unverzüglich per Mail anzuzeigen, und wenn das nicht fristgemäß passiert ist, tritt zurück.
So würd ich's machen. Es gibt aber auch diese Ebay-AGB, fällt mir gerade ein. Da steht bestimmt was schlaues drin; ich hab aber noch nie reingeschaut .... empfiehlt sich, mal nachzusehen, was die für ein Prozedere vorsehen. Falls nichts drinsteht, bleibt's beim oben Gesagten.
Gruß,
Michael (Jurcuzzi)
Hallo Falk,
also, juristisch kann ich Dir nicht weiterhelfen, sondern lediglich mit dem Ebay-Wissensstand, den ich bis dato habe:
Wenn der Bieter sich nach 3 Werktagen nicht bei Dir meldet, obwohl Du es selbst versucht hast, dann bleiben Dir mehrere Möglichkeiten - ich handhabe das folgendermaßen:
# Ich nehm' mir die Adresse des Käufers vor und suche mir seine Telefonnummer raus, rufe ihn an, und frage, was Sache ist. Ich weise ihn dann, falls er zickig wird, nochmal drauf hin, daß die Ebay-Auktion ein rechtsgültiger Vertrag ist und er seine Pflichten zu erfüllen hat.
# Falls ich seine Telefonnummer nicht finde, schicke ich ihm über Ebay eine Mahnung, daß er sich unverzüglich zu melden hat, da sonst andere Schritte eingeleitet werden.
# Meldet er sich immer noch nicht, kann ich jetzt
a) ihm über Ebay eine Verwarnung zukommen lassen. Ab 3 Verwarnungen wird er von Ebay ausgeschlossen und
b) die Ware an den Nächsthöchstbietenden verkaufen. Sollte der Spaßbieter der einzige Bieter gewesen sein, dann erhalte ich durch die eingeleitete Verwarnung das Geld für's Einstellen von Ebay zurück und stelle den Artikel halt nochmals hinein.
# Weitere Möglichkeit wäre, das über Ebay Treuhand zu regeln. Dadurch verlierst Du aber einige Euro, die die dafür als Gebühr nehmen. Ich weiß jetzt nicht, wieviel das sind, vielleicht 25 Euro, vielleicht auch mehr - aber das wirst Du leicht in der Ebay-Hilfe finden.
Ich glaube, Du trittst dadurch Ebay Deine Forderung ab und bekommst dann so oder so Deine Kohle - abzgl. der "Eintreibungskosten".
Darüber hab' ich's bisher noch nie gemacht (zuviel Heckmeck für mich), daher versuch' ich's wirklich auf die persönliche Schiene oder aber über Ebay-Mahnungen.
Ob Du das Geld als Privatmensch eintreiben lassen kannst, weiß ich leider nicht. Und ob Dir mein Geschreibsel geholfen hat ;-)
Grüße, jacQui
: ach - zum besseren verständnis - es geht um dieses teil.
:
: gruß falk
Hallo Falk,
wenn Du in "Mein Ebay" reinschaust unter Deinen Verkauften Artikeln, dann kannst Du sowas wie "Angebot an Zweitbieter" finden.
Dann schickst Du eben dem Zweitbieter ein Angebot und sagst ihm, der Erstbieter sei ein Spaßnbieter.
Wenn Du Glück hast, nimmt ihn Dir der Zweitbieter ab, ansonsten schreib' den Dritten an.
Da machst Du dann 10 Euro Verlust, beim Drittbieter 20.
Wäre also wohl noch okay ?
Gruß, jacQui
:
: gruß falk
Hallo Falk,
wenn Du in "Mein Ebay" reinschaust unter Deinen Verkauften Artikeln, dann kannst Du sowas wie "Angebot an Zweitbieter" finden.
Dann schickst Du eben dem Zweitbieter ein Angebot und sagst ihm, der Erstbieter sei ein Spaßnbieter.
Wenn Du Glück hast, nimmt ihn Dir der Zweitbieter ab, ansonsten schreib' den Dritten an.
Da machst Du dann 10 Euro Verlust, beim Drittbieter 20.
Wäre also wohl noch okay ?
Gruß, jacQui
Hi Falk,
schau mal hier, da sollte sich eine Antwort finden:
http://www.auktionen-faq.de/
Da kein Irrtum oder sonstwas plausibel, dürfte es gut für Dich stehen...
Gruß, Henry
schau mal hier, da sollte sich eine Antwort finden:
http://www.auktionen-faq.de/
Da kein Irrtum oder sonstwas plausibel, dürfte es gut für Dich stehen...
Gruß, Henry
hi jacqui,
: Wenn Du Glück hast, nimmt ihn Dir der Zweitbieter ab,
ja - das ist die frage - "wenn ich glück habe". und wenn nicht, hab ich pech gehabt. den höchstbietenden kann ich festnageln - die anderen nicht. wir wissen alle, wie schwer es zur zeit ist, 'n auto zu verkaufen.
der käufer hat sich nämlich den wagen neulich angesehen und gemerkt, daß er null ausstattung hat. solche fahrzeuge sind sehr schwer verkäuflich. (ich vermute, daß der käufer mit autos handelt.) da ich den tüv-bericht nicht vorweisen konnte, hat er erst mal den wagen nicht mitgenommen. nun hab ich aber den tüv-bericht vom vorbesitzer organisieren können und den käufer darüber tel. informiert. der meldet sich jetzt allerdings auf meine anrufe, sms' und emails nicht mehr. ich kann froh sein, wenn ich den wagen loswerde und hab andererseits auch keine lust, mich von diesem menschen veralbern zu lassen.
gruß falk
: Wenn Du Glück hast, nimmt ihn Dir der Zweitbieter ab,
ja - das ist die frage - "wenn ich glück habe". und wenn nicht, hab ich pech gehabt. den höchstbietenden kann ich festnageln - die anderen nicht. wir wissen alle, wie schwer es zur zeit ist, 'n auto zu verkaufen.
der käufer hat sich nämlich den wagen neulich angesehen und gemerkt, daß er null ausstattung hat. solche fahrzeuge sind sehr schwer verkäuflich. (ich vermute, daß der käufer mit autos handelt.) da ich den tüv-bericht nicht vorweisen konnte, hat er erst mal den wagen nicht mitgenommen. nun hab ich aber den tüv-bericht vom vorbesitzer organisieren können und den käufer darüber tel. informiert. der meldet sich jetzt allerdings auf meine anrufe, sms' und emails nicht mehr. ich kann froh sein, wenn ich den wagen loswerde und hab andererseits auch keine lust, mich von diesem menschen veralbern zu lassen.
gruß falk
...und wenn ich mir seine bewertung ansehe, krieg ich pickel - da weiß ich doch genau, woher der wind weht...
Hi Falk,
soweit mir bekannt ist die Abgabe eines Gebotes bindend - auch im Juristischen Sinne.
Also mit Anwalt/Gericht und den ganzen Bürokratischen Aufwänden sicherlich durchfechtbar.
Bleibt die Frage, wenn der Käufer wirklich Spaßbieter ist,
wo Du mehr graue Haare bei bekommst...
Wenn Der Zweitbieter nicht will, stell den Wagen doch einfach nochmal rein, sind halt ein paar Tage Zeitverlust und Wenn der Kauf Platzt, bekommst Du von Ebay auch die Kosten erstattet..
Du mußt nur die über die Ebayplattform gegebenen Abwicklungen durchgehen - also erstmal Infos schicken, dann
ggf. Mahnung etc. dann ist das auch bei Ebay nachzuvollziehen.
Ärgerlich auf jeden Fall, wenn sowas passiert - ich drück die Daumen, daß es ohne finanzielle Verluste über die Spaßbühne geht...!
bis dann
Oliver
soweit mir bekannt ist die Abgabe eines Gebotes bindend - auch im Juristischen Sinne.
Also mit Anwalt/Gericht und den ganzen Bürokratischen Aufwänden sicherlich durchfechtbar.
Bleibt die Frage, wenn der Käufer wirklich Spaßbieter ist,
wo Du mehr graue Haare bei bekommst...
Wenn Der Zweitbieter nicht will, stell den Wagen doch einfach nochmal rein, sind halt ein paar Tage Zeitverlust und Wenn der Kauf Platzt, bekommst Du von Ebay auch die Kosten erstattet..
Du mußt nur die über die Ebayplattform gegebenen Abwicklungen durchgehen - also erstmal Infos schicken, dann
ggf. Mahnung etc. dann ist das auch bei Ebay nachzuvollziehen.
Ärgerlich auf jeden Fall, wenn sowas passiert - ich drück die Daumen, daß es ohne finanzielle Verluste über die Spaßbühne geht...!
bis dann
Oliver
