ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?


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Beitrag von falk vom Juni 11. 2004 um 15:25:54:

liebes volk,

ist es möglich, (und wenn ja unter welchen voraussetzungen) bei geschlossenem kaufvertrag über ebay vom vertrag zurückzutreten - vorausgesetzt der verkäufer (in diesem falle ich) betreibt den verkauf nicht gewerblich? ich hab nämlich den eindruck, daß der käufer sich aus der affäre ziehen will - und das will ich nun wieder nicht.

besten dank für tipps und hinweise.

gruß falk

n.p.: bratmaxe song - radiowerbung kann ja echt nerven :-/


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