Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?
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Beitrag von Oliver vom Juni 11. 2004 um 16:15:31:
Als Antwort zu: Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there? geschrieben von falk am Juni 11. 2004 um 16:05:25:
Hi Falk,
soweit mir bekannt ist die Abgabe eines Gebotes bindend - auch im Juristischen Sinne. Also mit Anwalt/Gericht und den ganzen Bürokratischen Aufwänden sicherlich durchfechtbar. Bleibt die Frage, wenn der Käufer wirklich Spaßbieter ist, wo Du mehr graue Haare bei bekommst... Wenn Der Zweitbieter nicht will, stell den Wagen doch einfach nochmal rein, sind halt ein paar Tage Zeitverlust und Wenn der Kauf Platzt, bekommst Du von Ebay auch die Kosten erstattet..
Du mußt nur die über die Ebayplattform gegebenen Abwicklungen durchgehen - also erstmal Infos schicken, dann ggf. Mahnung etc. dann ist das auch bei Ebay nachzuvollziehen.
Ärgerlich auf jeden Fall, wenn sowas passiert - ich drück die Daumen, daß es ohne finanzielle Verluste über die Spaßbühne geht...!
bis dann Oliver
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