Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there?


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Beitrag von jacQui vom Juni 11. 2004 um 15:45:09:

Als Antwort zu: Re: ebay-spaßbieter - are there irgendwelche juristen out there? geschrieben von falk am Juni 11. 2004 um 15:40:20:

: ach - zum besseren verständnis - es geht um dieses teil.
:
: gruß falk



Hallo Falk,

wenn Du in "Mein Ebay" reinschaust unter Deinen Verkauften Artikeln, dann kannst Du sowas wie "Angebot an Zweitbieter" finden.

Dann schickst Du eben dem Zweitbieter ein Angebot und sagst ihm, der Erstbieter sei ein Spaßnbieter.

Wenn Du Glück hast, nimmt ihn Dir der Zweitbieter ab, ansonsten schreib' den Dritten an.

Da machst Du dann 10 Euro Verlust, beim Drittbieter 20.
Wäre also wohl noch okay ?

Gruß, jacQui




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