Liebe Gemeinde,
wenn ich bei einem Online-Versender einen Pickup bestelle, den vorsichtig in meine Gitarre einbaue und er mir nicht gefällt - ist er dann gebraucht und nicht mehr rückgabefähig? Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!
Gruß
Matthias
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- (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups - gestartet von erniecaster 1. Oktober 2006 um 19:07h
- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
- von
Andr
am 1. Oktober 2006 um 19:51
- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
- von
Michael (Jacuzzi)
am 3. Oktober 2006 um 13:26
- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
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ACY
am 3. Oktober 2006 um 13:41
- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
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ACY
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- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
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Kurt
am 3. Oktober 2006 um 02:25
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erniecaster
am 1. Oktober 2006 um 22:11
- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
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Michael (Jacuzzi)
am 3. Oktober 2006 um 13:26
- Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
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Andr
am 1. Oktober 2006 um 19:51
: Liebe Gemeinde,
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: wenn ich bei einem Online-Versender einen Pickup bestelle, den vorsichtig in meine Gitarre einbaue und er mir nicht gefällt - ist er dann gebraucht und nicht mehr rückgabefähig? Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
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: Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!
:
: Gruß
:
Hi Matthias,
generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
Andererseits würdest Du selbst "freiwillig" auch kein Pickup von einem Onlineversender kaufen wollen, der solche Einbauspuren hat.
Generell soll das Fernabsatzgesetz dem Kunden ähnliche Möglichkeiten der "Begutachtung" des Produkts sichern, wie beim Kauf im Laden. Und im Laden kannst Du nach landläufiger Sitte eben auch KEINE Pickups vorher antesten. D.h. Du mußt Dich auf die Beratungskünste des Verkäufers oder den Erkentnissen Deiner Recherche verlassen.
Bin mal gespannt, wie die Antwort von Freund Thomann ausfällt und ob der ähnlich kullant sein kann, wie wir kleineren Pickupspezialisten ;-)
Viele Grüße & schönes, langes WE
André
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: wenn ich bei einem Online-Versender einen Pickup bestelle, den vorsichtig in meine Gitarre einbaue und er mir nicht gefällt - ist er dann gebraucht und nicht mehr rückgabefähig? Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
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: Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!
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: Gruß
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Hi Matthias,
generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
Andererseits würdest Du selbst "freiwillig" auch kein Pickup von einem Onlineversender kaufen wollen, der solche Einbauspuren hat.
Generell soll das Fernabsatzgesetz dem Kunden ähnliche Möglichkeiten der "Begutachtung" des Produkts sichern, wie beim Kauf im Laden. Und im Laden kannst Du nach landläufiger Sitte eben auch KEINE Pickups vorher antesten. D.h. Du mußt Dich auf die Beratungskünste des Verkäufers oder den Erkentnissen Deiner Recherche verlassen.
Bin mal gespannt, wie die Antwort von Freund Thomann ausfällt und ob der ähnlich kullant sein kann, wie wir kleineren Pickupspezialisten ;-)
Viele Grüße & schönes, langes WE
André
: : Liebe Gemeinde,
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Hallo André,
Bin mal gespannt, wie die Antwort von Freund Thomann ausfällt und ob der ähnlich kulant sein kann, wie wir kleineren Pickupspezialisten ;-)
Ich bin auch gespannt.
Gruß
Matthias
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Hallo André,
Bin mal gespannt, wie die Antwort von Freund Thomann ausfällt und ob der ähnlich kulant sein kann, wie wir kleineren Pickupspezialisten ;-)
Ich bin auch gespannt.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias, hallo André,
: Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
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: : Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!
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: generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
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: Andererseits würdest Du selbst "freiwillig" auch kein Pickup von einem Onlineversender kaufen wollen, der solche Einbauspuren hat.
Tja, ich habe vor einigen Monaten einen Pickup bei Thomann gekauft (einen Shadow AZ-48, über das Einbauergebnis habe ich einen Werkstattbericht hier gepostet). Und siehe da: der Pickup, der mir geliefert wurde, war gebraucht! Er war zwar neuwertig, aber nicht neu, sondern hatte sogar sichtbare kleine Gebrauchsspuren. Auch das Kabelende war schon mal verlötet gewesen. Ob es gekürzt war, kann ich nicht sagen. Für meine Zwecke war es lang genug.
Natürlich hab ich erstmal blöd geschaut über diese Unverfrorenheit. Ein neuer wäre mir klar lieber gewesen. Aber ich habe ihn nicht zurückgeschickt oder reklamiert. Er wurde sowieso in eine alte Gitarre eingebaut und mußte nicht mehr auf Vintage getrimmt werden :-)
Wenn also Thomann dahingehend antwortet, schon mal eingebaute Pickups nicht wieder zurückzunehmen - ich habe das Gegenbeispiel erlebt!
Groovigen Grooß
Kurt
: Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
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: : Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!
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: generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
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: Andererseits würdest Du selbst "freiwillig" auch kein Pickup von einem Onlineversender kaufen wollen, der solche Einbauspuren hat.
Tja, ich habe vor einigen Monaten einen Pickup bei Thomann gekauft (einen Shadow AZ-48, über das Einbauergebnis habe ich einen Werkstattbericht hier gepostet). Und siehe da: der Pickup, der mir geliefert wurde, war gebraucht! Er war zwar neuwertig, aber nicht neu, sondern hatte sogar sichtbare kleine Gebrauchsspuren. Auch das Kabelende war schon mal verlötet gewesen. Ob es gekürzt war, kann ich nicht sagen. Für meine Zwecke war es lang genug.
Natürlich hab ich erstmal blöd geschaut über diese Unverfrorenheit. Ein neuer wäre mir klar lieber gewesen. Aber ich habe ihn nicht zurückgeschickt oder reklamiert. Er wurde sowieso in eine alte Gitarre eingebaut und mußte nicht mehr auf Vintage getrimmt werden :-)
Wenn also Thomann dahingehend antwortet, schon mal eingebaute Pickups nicht wieder zurückzunehmen - ich habe das Gegenbeispiel erlebt!
Groovigen Grooß
Kurt
Liebes Jura-Forum,
: generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
Das habe ich genau anders in Erinnerung. Das Fernabsatzrecht berechtigt gerade auch dann zum Widerruf, wenn man die Kaufsache gebraucht hat. Das ist ja, mit Verlaub, die einzige Möglichkeit, um herauszukriegen, ob man sie haben will. Sinn und Zweck des Fernabsatzrechts ist es, einem Verbraucher, der die Kaufsache nicht anfassen, anhören, betasten konnte, eine Gelegenheit hierzu zu geben!
Auch die gekürzten Kabel/Gebrauchsspuren sind kein Problem. Alles was zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache gehört, ist Risiko des Unternehmers. Und da würde ich einfach mal behaupten, dass der Einbau eines PUs einschl. eventueller Kabelkürzungen "bestimmungsgemäßer Gebrauch" ist.
Zurück also mit den Dingern, und wenn der Versandhändler schreibt: "Ist aber schon gebraucht", dann schreibt man zurück: "Ja eben, was meinen Sie denn ....".
Grüße aus Jurastan,
Michael
Und ein Fernabnahmegesetz gibt es seit der Schuldrechtsreform von 2002 auch nicht mehr.
Hi!
Ganz so einfach ist das nicht! Beispiel Hardware, die zum Betrieb bestimmte Software benötigt wie zb Scanner. In dem Moment wo die Software CD´s aufgerissen sind, kann es sein, daß keine Rückgabe mehr möglich ist.
Das ist alles eine ziemliche Grauzone, wo es am besten ist, vor einer Bestellung genau abzuklären, wie das ganze gehääändelt wird! Ich zb gebe bei PU´s volles Rückgaberecht, aber abhängig vom bestellten Modell. Ein Toxx XL mit Gold Cover und 52,5er Spacing gilt als Custom Order, und hier gäbe es kein Rückgaberecht bei mir. Wird aber immer vorher genau abgesprochen!
Bei "einigen hundert" verkaufter Häussels gab es bislang nur "zwei Rücksendungen", und auch das konnte ordentlich abgewickelt werden. - Bei machen Pickups wird dieser sogar vor dem versenden von mir in einer Guitar getestet, um ganz sicher gehen zu können, daß alles paßt wie gewünscht war. Der Kunde wird darüber von mir informiert, und bisher wollte noch keiner deswegen einen Gebrauchtpreis von mir verlangen! ;-) Ich denke es kommt immer darauf an, mit wem man es zu tun hat, und ob das berühmte "Vertrauen" existiert oder nicht!
Nice day, Grüsse: "ACY"
Ganz so einfach ist das nicht! Beispiel Hardware, die zum Betrieb bestimmte Software benötigt wie zb Scanner. In dem Moment wo die Software CD´s aufgerissen sind, kann es sein, daß keine Rückgabe mehr möglich ist.
Das ist alles eine ziemliche Grauzone, wo es am besten ist, vor einer Bestellung genau abzuklären, wie das ganze gehääändelt wird! Ich zb gebe bei PU´s volles Rückgaberecht, aber abhängig vom bestellten Modell. Ein Toxx XL mit Gold Cover und 52,5er Spacing gilt als Custom Order, und hier gäbe es kein Rückgaberecht bei mir. Wird aber immer vorher genau abgesprochen!
Bei "einigen hundert" verkaufter Häussels gab es bislang nur "zwei Rücksendungen", und auch das konnte ordentlich abgewickelt werden. - Bei machen Pickups wird dieser sogar vor dem versenden von mir in einer Guitar getestet, um ganz sicher gehen zu können, daß alles paßt wie gewünscht war. Der Kunde wird darüber von mir informiert, und bisher wollte noch keiner deswegen einen Gebrauchtpreis von mir verlangen! ;-) Ich denke es kommt immer darauf an, mit wem man es zu tun hat, und ob das berühmte "Vertrauen" existiert oder nicht!
Nice day, Grüsse: "ACY"