Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von André vom Oktober 01. 2006 um 19:51:05:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups geschrieben von erniecaster am Oktober 01. 2006 um 19:07:30:

: Liebe Gemeinde,
:
: wenn ich bei einem Online-Versender einen Pickup bestelle, den vorsichtig in meine Gitarre einbaue und er mir nicht gefällt - ist er dann gebraucht und nicht mehr rückgabefähig? Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
:
: Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!
:
: Gruß
:
Hi Matthias,

generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.

Andererseits würdest Du selbst "freiwillig" auch kein Pickup von einem Onlineversender kaufen wollen, der solche Einbauspuren hat.

Generell soll das Fernabsatzgesetz dem Kunden ähnliche Möglichkeiten der "Begutachtung" des Produkts sichern, wie beim Kauf im Laden. Und im Laden kannst Du nach landläufiger Sitte eben auch KEINE Pickups vorher antesten. D.h. Du mußt Dich auf die Beratungskünste des Verkäufers oder den Erkentnissen Deiner Recherche verlassen.

Bin mal gespannt, wie die Antwort von Freund Thomann ausfällt und ob der ähnlich kullant sein kann, wie wir kleineren Pickupspezialisten ;-)

Viele Grüße & schönes, langes WE

André


verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.