Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups
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Beitrag von Michael (Jacuzzi) vom Oktober 03. 2006 um 13:26:23:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups geschrieben von André am Oktober 01. 2006 um 19:51:05:
Liebes Jura-Forum,
: generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
Das habe ich genau anders in Erinnerung. Das Fernabsatzrecht berechtigt gerade auch dann zum Widerruf, wenn man die Kaufsache gebraucht hat. Das ist ja, mit Verlaub, die einzige Möglichkeit, um herauszukriegen, ob man sie haben will. Sinn und Zweck des Fernabsatzrechts ist es, einem Verbraucher, der die Kaufsache nicht anfassen, anhören, betasten konnte, eine Gelegenheit hierzu zu geben!
Auch die gekürzten Kabel/Gebrauchsspuren sind kein Problem. Alles was zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache gehört, ist Risiko des Unternehmers. Und da würde ich einfach mal behaupten, dass der Einbau eines PUs einschl. eventueller Kabelkürzungen "bestimmungsgemäßer Gebrauch" ist.
Zurück also mit den Dingern, und wenn der Versandhändler schreibt: "Ist aber schon gebraucht", dann schreibt man zurück: "Ja eben, was meinen Sie denn ....".
Grüße aus Jurastan,
Michael
Und ein Fernabnahmegesetz gibt es seit der Schuldrechtsreform von 2002 auch nicht mehr.
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