Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups


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Beitrag von Kurt vom Oktober 03. 2006 um 02:25:44:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Fernabnahmegesetz und Pickups geschrieben von André am Oktober 01. 2006 um 19:51:05:

Hallo Matthias, hallo André,

: Habt Ihr schon Erfahrungen mit der Rückgabe von Produkten gesammelt, bei denen Antesten zu unvermeidlichen Gebrauchsspuren führt?
: :
: : Ich habe diese Frage übrigens aus gegebenem Anlass bei Thomann gestellt und werde dann berichten!


...
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: generell ist ein einmal eingebauter Pickup bereits "gebraucht" und somit nicht mehr rückgabefähig - insbesondere wenn die Kabel gekürzt wurden.
:
: Andererseits würdest Du selbst "freiwillig" auch kein Pickup von einem Onlineversender kaufen wollen, der solche Einbauspuren hat.


Tja, ich habe vor einigen Monaten einen Pickup bei Thomann gekauft (einen Shadow AZ-48, über das Einbauergebnis habe ich einen Werkstattbericht hier gepostet). Und siehe da: der Pickup, der mir geliefert wurde, war gebraucht! Er war zwar neuwertig, aber nicht neu, sondern hatte sogar sichtbare kleine Gebrauchsspuren. Auch das Kabelende war schon mal verlötet gewesen. Ob es gekürzt war, kann ich nicht sagen. Für meine Zwecke war es lang genug.

Natürlich hab ich erstmal blöd geschaut über diese Unverfrorenheit. Ein neuer wäre mir klar lieber gewesen. Aber ich habe ihn nicht zurückgeschickt oder reklamiert. Er wurde sowieso in eine alte Gitarre eingebaut und mußte nicht mehr auf Vintage getrimmt werden :-)

Wenn also Thomann dahingehend antwortet, schon mal eingebaute Pickups nicht wieder zurückzunehmen - ich habe das Gegenbeispiel erlebt!

Groovigen Grooß
Kurt



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