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(Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

Servus,

jetzt hats mich also erwischt.

Ich hab ein paar DVDs bestellt (40 EUR), der Verkäufer sagt, er habe das als "unversicherten Maxibrief" am 22. Dez. abgeschickt. Bis jetzt (ha, ha) hab ich nix gekriegt.

Jetzt hab ich kurz mal nachgegoogelt. So wie's ausschaut, hat's überhaupt keinen Sinn, bei der Post zu reklamieren - weg ist weg. Entweder geklaut oder offiziell als unzustellbare Sendung verkloppt.

redi

ps
Eigentlich ist das ja ziemlich schlau: Ich (also die Prost) kümmere mich nicht/wenig/schlampig um die mir zur Beförderung anvertrauten Waren. Wenn was weg ist: Pech gehabt, hättste eben versichert oder eingeschrieben geschickt, eben ein höheres Porto gelöhnt. So kann man auch Umsatz machen - und dann natürlich die "verloren gegangenen" Sachen verhökern.

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Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

hallo,
das ist mir schon 3 mal passiert, zum glück immer bei amazon, die haben die dann ersetzt und senden mir jetzt immer alles als paket. bei der post verschwindet vieles, sogar klampfen (ist vor jahren mal einem bekannten von mir passiert)!
gruss
smg


: Hi,
:
: ich würde nicht gleich an Betrug denken.
: Das ist mir nämlich auch schon mal passiert, nur als Verkäufer. Die CDs trudelten dann zwei Wochen später in aller Seelenruhe ein.
:
: Es kann also alles noch gut werden.
:
: cu, ferdi
:
: P.S.: Ob sich was ändert wenn die Post privatisiert wird?
:
: *kopfkratz*


Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

Du solltest es auf jeden Fall bei der Post melden und schauen, ob sich da doch was tut.
In Neuss sind z.B. im Dezember ganze Ladungen Pakete und (unversicherte!) Päckchen geklaut worden, die die Post nun auch ersetzen muss. Wäre zwar ein riesen Zufall, aber unmöglich ists ja nicht, dass sowas in anderen Filialen der Post auch vorkommt und Deine DVDs dabei waren...
ansonsten: abschreiben und möglichst schnell vergessen ;o)
bye!

Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

Hallo,

hab auch mal ne Bassgitarre verschickt, die verschwunden ist und bis heute (nach 2 Jahren) nicht wieder aufgetaucht ist. Man muß auch fairerweise sagen daß die Post bei versicherten Paketen am wenigsten Schwierigkeiten mit der Erstattung des Warenwertes macht. (Im Gegensatz zu anderen Paketdiensten oder Speditionen). Allerdings ist es schon ne Frechheit daß man für eine Leistung (Päckchen, Brief), die man ja bezahlt hat, eine Versicherung abschließen muß um sicher zu gehen daß es auch funktioniert.

Gruß, Ben

Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

Danke für die schnelle Aufklärung (äh, was ist Kölsch - etwa ein alkoholischen Erfrischungsgetränk?).

Dann sollte mein Päckchen _normalerweise_ auf dem Weg von Frankfurt/M nach Oberfranken _dort_ nicht geklaut worden sein.

Und danke auch an Ben für diese Formulierung
    Allerdings ist es schon ne Frechheit daß man für eine Leistung (Päckchen, Brief), die man ja bezahlt hat, eine Versicherung abschließen muß um sicher zu gehen daß es auch funktioniert
Dem ist nix hinzuzufügen.

redi

Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

: wo ist denn Neuss?
: stell Dich in Düsseldorf/ Altstadt annen Rhein, trink ein Kölsch und da Du spucken werden mußt, landen ein paar Moleküle bei günstigem Wind auf der anderen Rheinseite und dann ein paar Sekunden Richtung Süden. Da ist Neuss.

burke du Drecksau - du weisst doch, dass meine Bude auf der Luftlinie dazwischen liegt - nu kann ich wieder Fenster putzen *grummel*

: P.S.: Oben gesagtes gilt nicht für Reissdorf Kölsch ;-)
Als nur-zugezogener Düsseldorfer darf ich das bestätigen, ohne geächtet zu werden ;)

Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

hehe... da will man nur seinen senf zu der schlamperei der post geben und was kommt dabei rum? schmierige fenster und ne grundsatzdiskussion über brauereiprodukte ;)
was aber das eigentliche thema angeht: bei abschluß des kaufvertrages hat sich der käufer dazu verpflichtet, den vereinbarten kaufpreis zu bezahlen, und der käufer, die beschriebene ware dem käufer zu überlassen. leider ist hier auch schon schluß mit der eindeutigkeit in deutschen gesetzen. im gesetzbuch findet man jedenfalls keine antwort auf die frage, ob der verkäufer bis zur übergabe für die ware verantwortlich ist, oder ob es die post ist.
versuch nen deal mit dem verkäufer zu machen, so dass ihr euch den verlust teilt (immerhin weisst du nichtmal, ob die dvds nicht noch bei ihm rumliegen weil sie erst gar nicht losgeschickt wurden...)
ich hab schon zwei mal bei e-bay nem käufer das geld zurück überwiesen, weil die post angeblich geschlampt hat, aber ich bin ja eh zu gut für diese welt :o)

Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen

: was aber das eigentliche thema angeht: bei abschluß des kaufvertrages hat sich der käufer dazu verpflichtet, den vereinbarten kaufpreis zu bezahlen, und der käufer, die beschriebene ware dem käufer zu überlassen. leider ist hier auch schon schluß mit der eindeutigkeit in deutschen gesetzen. im gesetzbuch findet man jedenfalls keine antwort auf die frage, ob der verkäufer bis zur übergabe für die ware verantwortlich ist, oder ob es die post ist.


§ 447 BGB ?