Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen


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Beitrag von rrbth vom Januar 27. 2004 um 19:36:18:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen geschrieben von burke am Januar 27. 2004 um 19:24:38:

Danke für die schnelle Aufklärung (äh, was ist Kölsch - etwa ein alkoholischen Erfrischungsgetränk?).

Dann sollte mein Päckchen _normalerweise_ auf dem Weg von Frankfurt/M nach Oberfranken _dort_ nicht geklaut worden sein.

Und danke auch an Ben für diese Formulierung

    Allerdings ist es schon ne Frechheit daß man für eine Leistung (Päckchen, Brief), die man ja bezahlt hat, eine Versicherung abschließen muß um sicher zu gehen daß es auch funktioniert
Dem ist nix hinzuzufügen.

redi


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