Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen - Mooomennt!


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Beitrag von rrbth vom Januar 27. 2004 um 21:23:44:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen geschrieben von rrbth am Januar 27. 2004 um 19:36:18:

Ha,

gibt es da nicht einen Unterschied

ob der Verkäufer Privatmensch ist (Gefahrenübergang schon bei Übergabe an Post etc.)

oder ob er Profi ist, das also gewerblich verkauft (Gefahrenübergang erst, wenn die Spedition das mir übergibt)???

und hätte im zweiten Fall dann nicht der Verkäufer die A***Karte gezogen?

redi




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