Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen


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Beitrag von x vom Januar 31. 2004 um 00:10:52:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen geschrieben von kleen am Januar 28. 2004 um 22:58:45:

: was aber das eigentliche thema angeht: bei abschluß des kaufvertrages hat sich der käufer dazu verpflichtet, den vereinbarten kaufpreis zu bezahlen, und der käufer, die beschriebene ware dem käufer zu überlassen. leider ist hier auch schon schluß mit der eindeutigkeit in deutschen gesetzen. im gesetzbuch findet man jedenfalls keine antwort auf die frage, ob der verkäufer bis zur übergabe für die ware verantwortlich ist, oder ob es die post ist.


§ 447 BGB ?


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