Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von Ben vom Januar 27. 2004 um 18:27:11:

Als Antwort zu: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen geschrieben von rrbth am Januar 27. 2004 um 16:27:30:

Hallo,

hab auch mal ne Bassgitarre verschickt, die verschwunden ist und bis heute (nach 2 Jahren) nicht wieder aufgetaucht ist. Man muß auch fairerweise sagen daß die Post bei versicherten Paketen am wenigsten Schwierigkeiten mit der Erstattung des Warenwertes macht. (Im Gegensatz zu anderen Paketdiensten oder Speditionen). Allerdings ist es schon ne Frechheit daß man für eine Leistung (Päckchen, Brief), die man ja bezahlt hat, eine Versicherung abschließen muß um sicher zu gehen daß es auch funktioniert.

Gruß, Ben


verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.