Re: hmm, ob sich das lohnen wird...?


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Beitrag von Friedlieb vom Januar 04. 2003 um 12:17:12:

Als Antwort zu: Re: hmm, ob sich das lohnen wird...? geschrieben von Tom(2) am Januar 04. 2003 um 11:54:06:

Hi Tom,

: genau mit dieser Ansage machst Du Dich strafbar im Sinne der ebay Geschäftsbedingungen...

Begriffsdefinition. Strafbar machen kann man sich nur gegenüber dem Staat, nicht gegenüber eBay - denn die können ja keine gesetzlichen Strafen aussprechen. Man verstößt mit Freundschaftsgeboten gegen die AGBs von eBay, wird dadurch aber nicht automatisch strafbar. Wollte nur, daß der Unterschied klar wird.

: Ich bin der Meinung, man sollte die Artikel auf Ebay tatsächlich mit dem Preis einstellen, den man für angemessen hält.

War ich auch lange. Inzwischen sehe ich das ein kleines bißchen differenzierter.

: Und wenn Du etwas für einen Euro reinstellst, aber im Prinzip einen Preis von 300 EUR haben willst, und dann eben jmd. "für Dich" den Preis dahin hochdrückt, dann hast Du doch nichts gewonnen

Es gibt ja den potenziellen Katastrophenfall, daß Du einen sehr wertvollen Gegenstand, den Du aus Überschätzung oder bietstrategischen Gründen für 1 Euro reingetan hast, für eben diesen einen Euro oder nur für unwesentlich mehr abgeben mußt.

Für die Verhinderung genau dieser Katastrophe gibt es bei eBay USA den Reserve Price, der keinem Bieter bekannt ist und unterhalb dessen Du nicht verkaufen mußt. Solang dieser Sicherheitsbetrag nicht erreicht ist, steht bei der Gebotshöhe der schlichte Zusatz "Reserve Price not met". Ich halte das für eine äußerst sinnvolle Einrichtung.

: Abgesehen davon, dass genau das nicht Rechtens ist lt. ebay.

Wir reden hier ja vom "Deutschen" eBay - welches btw. seinen wirtschaftlichen Sitz aus steuerlichen Gründen in Liechtenstein hat, was ich jetzt mal vom moralischen Standpunkt insofern kommentieren möchte, daß ich es nicht weiter kommentiere. Und hierzulande gibt es diesen "Reserve Price" aus mir unbekannten Gründen nicht.

Und jetzt meine differenzierte Sichtweise: für die reine Funktion eines "Reserve Price" zur Verhinderung der o.g. Katastrophen halte ich Freundschaftsgebote für moralisch vertretbar. Insbesondere weil es eben den Mechanismus des Zurückhalte-Betrags hier bei uns nicht gibt. Zum reinen Hochtreiben des Preises lehne ich Freundschaftsgebote ab.

Alles meine persönliche Meinung.

Keep rockin'
Friedlieb


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