Hi,
gibt es eigentlich irgend eine Art von gesetzlicher Gewährleitstung zu die sich der Verkäufer verpflichtet? Z.B. wenn er mir jetzt sagen würde, ja das is ein Original SeymorDuncan Pickup, aber nach dem kauf stellt sich heraus, dass der Verkäufer gelogen hat. Gibt es bestimmte Dinge, auf die man besonders achten muß, um nicht ein Fehlkauf zu machen? Ich würde folgendes beim Gebrauchtkauf überprüfen: Klang, Optischer Zustand, Bundabnutzung, Verbogener Hals, Spielspuren... Fehlt in der auflistung noch was?
Gruß,
Julian
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- Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf? - gestartet von Julian 15. Dezember 2001 um 11:57h
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Max
am 17. Dezember 2001 um 11:34
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
- von
Matthias
am 17. Dezember 2001 um 16:24
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
- von
the stooge
am 17. Dezember 2001 um 22:16
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
- von
the stooge
am 17. Dezember 2001 um 22:16
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Matthias
am 17. Dezember 2001 um 16:24
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Pepe
am 16. Dezember 2001 um 18:43
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Matthias
am 16. Dezember 2001 um 16:19
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Der Felix
am 15. Dezember 2001 um 12:06
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Julian
am 16. Dezember 2001 um 10:48
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
- von
Oli
am 16. Dezember 2001 um 11:31
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
- von
Oli
am 16. Dezember 2001 um 11:31
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Julian
am 16. Dezember 2001 um 10:48
- Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Max
am 17. Dezember 2001 um 11:34
Hi Julian,
mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche...nur halten sich da nicht immer alle dran! Und dann fängst as mit der Beweispflicht etc an. Also, wenn DU da auf Nummer Sicher gehen willst würde ich das beim Kauf tatsächlich alles aufschreiben "Kaufvertrag...Gitarre mit Freudlos-Tremolo, Original Seymour Duncan Pickups, doppelt gefluchstem Tramspondel-Kondensator, etc.". Dann stehst Du allein schon vom Gefühl her auf der besseren Seite, denn wenn was schriftliches vorliegt zögern Leute schon eher mit dem Bescheißen.
Rock'n'Roll!
Felix
mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche...nur halten sich da nicht immer alle dran! Und dann fängst as mit der Beweispflicht etc an. Also, wenn DU da auf Nummer Sicher gehen willst würde ich das beim Kauf tatsächlich alles aufschreiben "Kaufvertrag...Gitarre mit Freudlos-Tremolo, Original Seymour Duncan Pickups, doppelt gefluchstem Tramspondel-Kondensator, etc.". Dann stehst Du allein schon vom Gefühl her auf der besseren Seite, denn wenn was schriftliches vorliegt zögern Leute schon eher mit dem Bescheißen.
Rock'n'Roll!
Felix
: Hi Julian,
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: mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche...nur halten sich da nicht immer alle dran! Und dann fängst as mit der Beweispflicht etc an. Also, wenn DU da auf Nummer Sicher gehen willst würde ich das beim Kauf tatsächlich alles aufschreiben "Kaufvertrag...Gitarre mit Freudlos-Tremolo, Original Seymour Duncan Pickups, doppelt gefluchstem Tramspondel-Kondensator, etc.". Dann stehst Du allein schon vom Gefühl her auf der besseren Seite, denn wenn was schriftliches vorliegt zögern Leute schon eher mit dem Bescheißen.
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: Rock'n'Roll!
: Felix
Hi,
kennt jemand vielleiht eine Website mit Standartverträgen zum Ausdrucken?
Gruß,
Julian
:
: mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche...nur halten sich da nicht immer alle dran! Und dann fängst as mit der Beweispflicht etc an. Also, wenn DU da auf Nummer Sicher gehen willst würde ich das beim Kauf tatsächlich alles aufschreiben "Kaufvertrag...Gitarre mit Freudlos-Tremolo, Original Seymour Duncan Pickups, doppelt gefluchstem Tramspondel-Kondensator, etc.". Dann stehst Du allein schon vom Gefühl her auf der besseren Seite, denn wenn was schriftliches vorliegt zögern Leute schon eher mit dem Bescheißen.
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: Rock'n'Roll!
: Felix
Hi,
kennt jemand vielleiht eine Website mit Standartverträgen zum Ausdrucken?
Gruß,
Julian
Hallo,
das Aufsetzten eines solchen Vertrags sollte doch eigentlich kein Problem sein.
Verkäufer erklärt, dass er Käufer gg. Zahlung von xxx DM folgende Gitarre überlässt:.... und fertig.
Ich hab immer handschriftliche Verträge gemacht; vielleicht 5-10 Zeilen reichen. Und schließlich ist doch
gar nicht wichtig, ob es sich hier um eine Gitarre, ein Auto oder eine Mikrowelle handelt.
Gruss, Oli
das Aufsetzten eines solchen Vertrags sollte doch eigentlich kein Problem sein.
Verkäufer erklärt, dass er Käufer gg. Zahlung von xxx DM folgende Gitarre überlässt:.... und fertig.
Ich hab immer handschriftliche Verträge gemacht; vielleicht 5-10 Zeilen reichen. Und schließlich ist doch
gar nicht wichtig, ob es sich hier um eine Gitarre, ein Auto oder eine Mikrowelle handelt.
Gruss, Oli
Hallo!
Some things never change:
http://www.aussensaiter.de/forum/messages/27844.html
Gruß
Matthias
Some things never change:
http://www.aussensaiter.de/forum/messages/27844.html
Gruß
Matthias
Tach Julian!
Ich könnte dir jetzt 'nen ewig langen Vortrag über Gewährleistung, deren Ausschluß, zugesicherte Eigenschaften und Beweislast halten. Jedenfalls, wie es für Verträge aussehen wird, die bis zum 31.12.2001 geschlossen werden.
Naja ... wenn ich mir die Gesetzeslage ab 2002 mal grob so angucke, ändert sich für Gebrauchtgitarrenkäufe da nicht soo viel, jedenfalls was das Prinzip angeht.
Wenn Vertragsbestandteil ist, daß Original SD-Pickups drauf sind, was aber nicht stimmt, dann hat die Gitarre nicht die vereinbarte Beschaffenheit, weshalb du dann a) Nacherfüllung verlangen könntest, b) wandeln (Gitarre gegen Geld zurück) oder mindern (den Minderwert zurück) oder evtl. Schadensersatz (wobei ich mir keinen ersetzbaren Schaden vorstellen kann).
Ist im Prinzip heute auch schon so (aber, wie gesagt, neue Gesetzeslage, und da hab' ich noch keine Ahnung von).
Was heute auch schon so ist (und von professionellen Händlern wohl regelmäßig gemacht wird): Die Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen, außer für den Fall, daß eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde oder ein Mangel trotz Kenntnis verschwiegen wurde.
Und in letzterem Fall mußt du dann natürlich beweisen, daß die Eigenschaft zugesichert wurde (geht eigentlich nur bei schriftlichem Vertrag) oder daß der Verkäufer dich beschissen hat (ist auch nicht immer so leicht).
Nos vemos en infierno, Pepe
Ich könnte dir jetzt 'nen ewig langen Vortrag über Gewährleistung, deren Ausschluß, zugesicherte Eigenschaften und Beweislast halten. Jedenfalls, wie es für Verträge aussehen wird, die bis zum 31.12.2001 geschlossen werden.
Naja ... wenn ich mir die Gesetzeslage ab 2002 mal grob so angucke, ändert sich für Gebrauchtgitarrenkäufe da nicht soo viel, jedenfalls was das Prinzip angeht.
Wenn Vertragsbestandteil ist, daß Original SD-Pickups drauf sind, was aber nicht stimmt, dann hat die Gitarre nicht die vereinbarte Beschaffenheit, weshalb du dann a) Nacherfüllung verlangen könntest, b) wandeln (Gitarre gegen Geld zurück) oder mindern (den Minderwert zurück) oder evtl. Schadensersatz (wobei ich mir keinen ersetzbaren Schaden vorstellen kann).
Ist im Prinzip heute auch schon so (aber, wie gesagt, neue Gesetzeslage, und da hab' ich noch keine Ahnung von).
Was heute auch schon so ist (und von professionellen Händlern wohl regelmäßig gemacht wird): Die Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen, außer für den Fall, daß eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde oder ein Mangel trotz Kenntnis verschwiegen wurde.
Und in letzterem Fall mußt du dann natürlich beweisen, daß die Eigenschaft zugesichert wurde (geht eigentlich nur bei schriftlichem Vertrag) oder daß der Verkäufer dich beschissen hat (ist auch nicht immer so leicht).
Nos vemos en infierno, Pepe
Hallo!
Ich würde auf jeden Fall auf einen Kaufvertrag bestehen. Erstens, wenn du etwas schriftliches verlangst wird im Zweifel schnell mal aus dem original Seymore Duncan ein "hab sie selber gebraucht gekauft und da hat man mir das so gesagt!". Zweitens, ich finde es immer schön beweisen zu können, daß ich etwas ehrlich erworben hat. Versicherungen wollen so etwas wissen. Außerdem weis man nie ob das Instrument nicht doch irgendwo vom Lastwagen gefallen ist. Kommt leider oft genug vor.
Grüße!
Ich würde auf jeden Fall auf einen Kaufvertrag bestehen. Erstens, wenn du etwas schriftliches verlangst wird im Zweifel schnell mal aus dem original Seymore Duncan ein "hab sie selber gebraucht gekauft und da hat man mir das so gesagt!". Zweitens, ich finde es immer schön beweisen zu können, daß ich etwas ehrlich erworben hat. Versicherungen wollen so etwas wissen. Außerdem weis man nie ob das Instrument nicht doch irgendwo vom Lastwagen gefallen ist. Kommt leider oft genug vor.
Grüße!
Hi!
: Außerdem weis man nie ob das Instrument nicht doch irgendwo vom Lastwagen gefallen ist. Kommt leider oft genug vor.
Was soll da der Kaufvertrag helfen? Der Dieb wird wohl kaum Skrupel haben, den Kaufvertrag als Fälschung zu bezeichnen. Und Eigentum am Diebesgut hast Du nicht erworben.
Gruß
Matthias
: Außerdem weis man nie ob das Instrument nicht doch irgendwo vom Lastwagen gefallen ist. Kommt leider oft genug vor.
Was soll da der Kaufvertrag helfen? Der Dieb wird wohl kaum Skrupel haben, den Kaufvertrag als Fälschung zu bezeichnen. Und Eigentum am Diebesgut hast Du nicht erworben.
Gruß
Matthias
: Was soll da der Kaufvertrag helfen? Der Dieb wird wohl kaum Skrupel haben, den Kaufvertrag als Fälschung zu bezeichnen.
Na ja, das dürfte ihm schwer fallen, wenn er ihn mit Angabe der Perso-Nr. unterschrieben hat. Und wenn er sich weigert, das zu tun, ist der Fall ohnehin klar.
Schöne Grüße, Mathias
Na ja, das dürfte ihm schwer fallen, wenn er ihn mit Angabe der Perso-Nr. unterschrieben hat. Und wenn er sich weigert, das zu tun, ist der Fall ohnehin klar.
Schöne Grüße, Mathias
