Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?


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Beitrag von Pepe vom Dezember 16. 2001 um 18:43:28:

Als Antwort zu: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf? geschrieben von Julian am Dezember 15. 2001 um 11:57:03:

Tach Julian!

Ich könnte dir jetzt 'nen ewig langen Vortrag über Gewährleistung, deren Ausschluß, zugesicherte Eigenschaften und Beweislast halten. Jedenfalls, wie es für Verträge aussehen wird, die bis zum 31.12.2001 geschlossen werden.

Naja ... wenn ich mir die Gesetzeslage ab 2002 mal grob so angucke, ändert sich für Gebrauchtgitarrenkäufe da nicht soo viel, jedenfalls was das Prinzip angeht.

Wenn Vertragsbestandteil ist, daß Original SD-Pickups drauf sind, was aber nicht stimmt, dann hat die Gitarre nicht die vereinbarte Beschaffenheit, weshalb du dann a) Nacherfüllung verlangen könntest, b) wandeln (Gitarre gegen Geld zurück) oder mindern (den Minderwert zurück) oder evtl. Schadensersatz (wobei ich mir keinen ersetzbaren Schaden vorstellen kann).

Ist im Prinzip heute auch schon so (aber, wie gesagt, neue Gesetzeslage, und da hab' ich noch keine Ahnung von).
Was heute auch schon so ist (und von professionellen Händlern wohl regelmäßig gemacht wird): Die Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen, außer für den Fall, daß eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde oder ein Mangel trotz Kenntnis verschwiegen wurde.

Und in letzterem Fall mußt du dann natürlich beweisen, daß die Eigenschaft zugesichert wurde (geht eigentlich nur bei schriftlichem Vertrag) oder daß der Verkäufer dich beschissen hat (ist auch nicht immer so leicht).

Nos vemos en infierno, Pepe


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