Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?


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Beitrag von The stooge vom Dezember 17. 2001 um 22:16:19:

Als Antwort zu: Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf? geschrieben von Matthias am Dezember 17. 2001 um 16:24:04:

: Was soll da der Kaufvertrag helfen? Der Dieb wird wohl kaum Skrupel haben, den Kaufvertrag als Fälschung zu bezeichnen.

Na ja, das dürfte ihm schwer fallen, wenn er ihn mit Angabe der Perso-Nr. unterschrieben hat. Und wenn er sich weigert, das zu tun, ist der Fall ohnehin klar.

Schöne Grüße, Mathias


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