Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf?
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Beitrag von Julian vom Dezember 16. 2001 um 10:48:55:
Als Antwort zu: Re: Augen auf beim Gitarrengebrauchtkauf? geschrieben von Der Felix am Dezember 15. 2001 um 12:06:26:
: Hi Julian, : : mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche...nur halten sich da nicht immer alle dran! Und dann fängst as mit der Beweispflicht etc an. Also, wenn DU da auf Nummer Sicher gehen willst würde ich das beim Kauf tatsächlich alles aufschreiben "Kaufvertrag...Gitarre mit Freudlos-Tremolo, Original Seymour Duncan Pickups, doppelt gefluchstem Tramspondel-Kondensator, etc.". Dann stehst Du allein schon vom Gefühl her auf der besseren Seite, denn wenn was schriftliches vorliegt zögern Leute schon eher mit dem Bescheißen. : : Rock'n'Roll! : Felix
Hi, kennt jemand vielleiht eine Website mit Standartverträgen zum Ausdrucken? Gruß, Julian
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