Ich steige demnächst bei meiner jetzigen Band aus und
frage mich welche Rechte u. Pflichten sich für mich und die übrigen Bandmitglieder daraus ergeben.
Da mir sehr daran gelegen ist, die Sache fair und ohne
Stress durchzuziehen hab ich folgende Fragen an Euch:
Gemeinsame Bandkasse/Rücklage:
Habe ich hier nach Eurer Meinung Anspruch auf einen
Anteil, der mir ausgezahlt wird?
Einnahmen aus gemeinsam eingespielter u. finanzierter CD:
Wie siehts damit aus?
Bestehen auch in Zukunft noch Ansprüche aus dem Verkauf, oder bleiben diese
im Bandbesitz?
Wie würdet Ihr die Sache sehen ?
Gruss
Blue Guitar
Übersicht
- (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten - gestartet von blue guitar 14. Februar 2001 um 14:41h
- Re: (Band) Bandvertrag
- von
Bootsy
am 15. Februar 2001 um 13:36
- Re: (Band) Bandvertrag
- von
Klausl
am 15. Februar 2001 um 14:49
- Re: (Band) Bandvertrag
- von
Klausl
am 15. Februar 2001 um 14:49
- Re: (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten
- von
ruttinator
am 14. Februar 2001 um 18:48
- Re: (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten
- von
Der Felix
am 14. Februar 2001 um 16:25
- Re: (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten
- von
Klausl
am 14. Februar 2001 um 15:21
- Re: (Band) Bandvertrag
- von
Bootsy
am 15. Februar 2001 um 13:36
: Wie würdet Ihr die Sache sehen ?
Ich sehe es so:
: Gemeinsame Bandkasse/Rücklage:
: Habe ich hier nach Eurer Meinung Anspruch auf einen
: Anteil, der mir ausgezahlt wird?
ja, sofern er auch gemeinsam "erwirtschaftet" wurde
: Einnahmen aus gemeinsam eingespielter u. finanzierter CD:
: Wie siehts damit aus?
kann man sicher verschiedene Auffassungen haben, wir z.B. haben uns so geeinigt (alle sechs Bandmitglieder finanzierten die CD zu gleichen Teilen gemeinsam) falls einer aussteigt, daß die Selbstkosten (in unserem Fall 10,- DM) der noch vorhandenen CDs ausgezahlt werden, natürlich nur sein Anteil (ein sechstel).
: Bestehen auch in Zukunft noch Ansprüche aus dem Verkauf, oder bleiben diese
: im Bandbesitz?
Fällt dann bei unserer Regelung aus, ist m.E. auch gerecht, d.h. der Verkaufserlös wird dann durch fünf geteilt oder das neue Mitglied löst den Selbstkostenanteil des ausscheidenden Mitglieds ab, dann kauft er sich damit die Gewinnberechtigung, auch wenn er nicht mitgespielt hat - dafür ist er ja aber Bandmitglied.
Gruß
Klaus
Ich sehe es so:
: Gemeinsame Bandkasse/Rücklage:
: Habe ich hier nach Eurer Meinung Anspruch auf einen
: Anteil, der mir ausgezahlt wird?
ja, sofern er auch gemeinsam "erwirtschaftet" wurde
: Einnahmen aus gemeinsam eingespielter u. finanzierter CD:
: Wie siehts damit aus?
kann man sicher verschiedene Auffassungen haben, wir z.B. haben uns so geeinigt (alle sechs Bandmitglieder finanzierten die CD zu gleichen Teilen gemeinsam) falls einer aussteigt, daß die Selbstkosten (in unserem Fall 10,- DM) der noch vorhandenen CDs ausgezahlt werden, natürlich nur sein Anteil (ein sechstel).
: Bestehen auch in Zukunft noch Ansprüche aus dem Verkauf, oder bleiben diese
: im Bandbesitz?
Fällt dann bei unserer Regelung aus, ist m.E. auch gerecht, d.h. der Verkaufserlös wird dann durch fünf geteilt oder das neue Mitglied löst den Selbstkostenanteil des ausscheidenden Mitglieds ab, dann kauft er sich damit die Gewinnberechtigung, auch wenn er nicht mitgespielt hat - dafür ist er ja aber Bandmitglied.
Gruß
Klaus
Naja, Band-Kasse ist Band-Kasse, normalerweise ist daran nicht zu rütteln. Wenn jedes Mitglied von den Gagen immer einen Teil erhalten hat, so ist die Bandkasse auch tatsächlich den Bandanschaffungen vorbehalten.
So sehe ich das zumindest.
Gruß
Felix
So sehe ich das zumindest.
Gruß
Felix
also, wenn ihr mit der band und der cd nicht wirklich viel verdient habt (also dein anteil in der bandkasse 200,- dm nicht übersteigt), würde ich überhaupt nichts einfordern.
wenn es so aussieht, hat euch eure cd wahrscheinlich auch noch nicht reich gemacht (und wird es wohl auch nicht mehr machen).
vielleicht ist es sinnvoll, sich schriftlich das recht zusichern zu lassen, dass du bei einer nachpressung (die ja nötig wird, solltet ihr wirklich mal einen hit damit landen) zu gleichen anteilen mitverdienen wirst.
gruß ruttinator
listen to my music here
wenn es so aussieht, hat euch eure cd wahrscheinlich auch noch nicht reich gemacht (und wird es wohl auch nicht mehr machen).
vielleicht ist es sinnvoll, sich schriftlich das recht zusichern zu lassen, dass du bei einer nachpressung (die ja nötig wird, solltet ihr wirklich mal einen hit damit landen) zu gleichen anteilen mitverdienen wirst.
gruß ruttinator
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Hi Blue Guitar,
ich möchte nur noch was allgemeines zu dem Thema loswerden. Dein Beispiel zeigt wieder einmal, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn man bei Bandgründung einen Bandvertrag abschliesst. Dort können alle Dinge geregelt werden. Das funktioniert am besten, wenn man sich noch gut versteht und alles gut funzt.
Dein Beispiel klingt jetzt noch relativ harmlos. Es fängt aber schon beim Thema Bandnamen an. Wer darf ihn bei einer Bandauflösung behalten? (ein gut eingeführter Bandname, den viele kennen ist Gold wert) Wann löst sich die Band überhaupt auf? Wenn ein Mitglied ausscheidet oder zwei oder mehr als die Hälfte? Was passiert mit der Kohle?
Auch wenn es bürokratisch klingt, aber ein Bandvertrag macht einfach Sinn. Wie siehts hier eigentlich aus? Habt ihr alle einen Bandvertrag (falls ihr in einer spielt)? Wie habt ihr das mit dem Namen geregelt?
Gruß Bootsy
ich möchte nur noch was allgemeines zu dem Thema loswerden. Dein Beispiel zeigt wieder einmal, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn man bei Bandgründung einen Bandvertrag abschliesst. Dort können alle Dinge geregelt werden. Das funktioniert am besten, wenn man sich noch gut versteht und alles gut funzt.
Dein Beispiel klingt jetzt noch relativ harmlos. Es fängt aber schon beim Thema Bandnamen an. Wer darf ihn bei einer Bandauflösung behalten? (ein gut eingeführter Bandname, den viele kennen ist Gold wert) Wann löst sich die Band überhaupt auf? Wenn ein Mitglied ausscheidet oder zwei oder mehr als die Hälfte? Was passiert mit der Kohle?
Auch wenn es bürokratisch klingt, aber ein Bandvertrag macht einfach Sinn. Wie siehts hier eigentlich aus? Habt ihr alle einen Bandvertrag (falls ihr in einer spielt)? Wie habt ihr das mit dem Namen geregelt?
Gruß Bootsy
Auch Hai,
: ich möchte nur noch was allgemeines zu dem Thema loswerden. Dein Beispiel zeigt wieder einmal, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn man bei Bandgründung einen Bandvertrag abschliesst. Dort können alle Dinge geregelt werden. Das funktioniert am besten, wenn man sich noch gut versteht und alles gut funzt.
...aber wenn's hinterher im Streit endet ist er das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde, zumindest bei den Amateuren - Stichwort Anwaltskosten...
: Dein Beispiel klingt jetzt noch relativ harmlos. Es fängt aber schon beim Thema Bandnamen an. Wer darf ihn bei einer Bandauflösung behalten?
Wurde bei uns dem Frontmann zugeschrieben, beim Eintrag im Patentamt (siehe die alte Geschichte von mir wg. Bandnamen - da wurden wir verklagt [vielleicht funktioniert ja die Suchfunktion])
:(ein gut eingeführter Bandname, den viele kennen ist Gold wert)
Stimmt, aber wenn die Charakteristik weg ist z.B. der Sänger/Frontmann.....
: Wann löst sich die Band überhaupt auf? Wenn ein Mitglied ausscheidet oder zwei oder mehr als die Hälfte?
Wenn in unserem Falle der Frontmann geht und den Bandnamen "mitnimmt"
: Was passiert mit der Kohle?
Bei uns in Bayern sagt man: midnand nei - midnand naus
: Auch wenn es bürokratisch klingt, aber ein Bandvertrag macht einfach Sinn. Wie siehts hier eigentlich aus? Habt ihr alle einen Bandvertrag (falls ihr in einer spielt)? Wie habt ihr das mit dem Namen geregelt?
Bandname s.o.; Vertrag is nicht, alles andere CD, Bandkasse; wurde mündlich vereinbart und wir hoffen das reicht - 's dreht sich eh' nicht um sooo viel Kohle. Anlage: Powermixer gehört dem Sänger, Boxen und 4 Monitore gehören dem Gitarristen, Lichtanlage gehört dem Keyboarder, ich hab meinen 15-3 Monitor schon immer gehabt.
Vorteil: wenn einer unbedingt gehen will kann er sein Zeug mitnehmen oder es uns zum Marktwert verkaufen.
Buchhaltung, Quittungen, Rechnungen, GEMA, Verträge (halt alles was offiziell ist) erledige ich, da ich als einziger in der Band USt pflichtig bin.
Gruß
Klaus
: ich möchte nur noch was allgemeines zu dem Thema loswerden. Dein Beispiel zeigt wieder einmal, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn man bei Bandgründung einen Bandvertrag abschliesst. Dort können alle Dinge geregelt werden. Das funktioniert am besten, wenn man sich noch gut versteht und alles gut funzt.
...aber wenn's hinterher im Streit endet ist er das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde, zumindest bei den Amateuren - Stichwort Anwaltskosten...
: Dein Beispiel klingt jetzt noch relativ harmlos. Es fängt aber schon beim Thema Bandnamen an. Wer darf ihn bei einer Bandauflösung behalten?
Wurde bei uns dem Frontmann zugeschrieben, beim Eintrag im Patentamt (siehe die alte Geschichte von mir wg. Bandnamen - da wurden wir verklagt [vielleicht funktioniert ja die Suchfunktion])
:(ein gut eingeführter Bandname, den viele kennen ist Gold wert)
Stimmt, aber wenn die Charakteristik weg ist z.B. der Sänger/Frontmann.....
: Wann löst sich die Band überhaupt auf? Wenn ein Mitglied ausscheidet oder zwei oder mehr als die Hälfte?
Wenn in unserem Falle der Frontmann geht und den Bandnamen "mitnimmt"
: Was passiert mit der Kohle?
Bei uns in Bayern sagt man: midnand nei - midnand naus
: Auch wenn es bürokratisch klingt, aber ein Bandvertrag macht einfach Sinn. Wie siehts hier eigentlich aus? Habt ihr alle einen Bandvertrag (falls ihr in einer spielt)? Wie habt ihr das mit dem Namen geregelt?
Bandname s.o.; Vertrag is nicht, alles andere CD, Bandkasse; wurde mündlich vereinbart und wir hoffen das reicht - 's dreht sich eh' nicht um sooo viel Kohle. Anlage: Powermixer gehört dem Sänger, Boxen und 4 Monitore gehören dem Gitarristen, Lichtanlage gehört dem Keyboarder, ich hab meinen 15-3 Monitor schon immer gehabt.
Vorteil: wenn einer unbedingt gehen will kann er sein Zeug mitnehmen oder es uns zum Marktwert verkaufen.
Buchhaltung, Quittungen, Rechnungen, GEMA, Verträge (halt alles was offiziell ist) erledige ich, da ich als einziger in der Band USt pflichtig bin.
Gruß
Klaus
