Re: (Band) Bandvertrag
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Beitrag von Bootsy vom Februar 15. 2001 um 13:36:37:
Als Antwort zu: (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten geschrieben von blue guitar am Februar 14. 2001 um 14:41:39:
Hi Blue Guitar,
ich möchte nur noch was allgemeines zu dem Thema loswerden. Dein Beispiel zeigt wieder einmal, dass es nur von Vorteil sein kann, wenn man bei Bandgründung einen Bandvertrag abschliesst. Dort können alle Dinge geregelt werden. Das funktioniert am besten, wenn man sich noch gut versteht und alles gut funzt.
Dein Beispiel klingt jetzt noch relativ harmlos. Es fängt aber schon beim Thema Bandnamen an. Wer darf ihn bei einer Bandauflösung behalten? (ein gut eingeführter Bandname, den viele kennen ist Gold wert) Wann löst sich die Band überhaupt auf? Wenn ein Mitglied ausscheidet oder zwei oder mehr als die Hälfte? Was passiert mit der Kohle?
Auch wenn es bürokratisch klingt, aber ein Bandvertrag macht einfach Sinn. Wie siehts hier eigentlich aus? Habt ihr alle einen Bandvertrag (falls ihr in einer spielt)? Wie habt ihr das mit dem Namen geregelt?
Gruß Bootsy
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