Re: (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten


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Beitrag von Klaus vom Februar 14. 2001 um 15:21:09:

Als Antwort zu: (Band) Bandausstieg - Rechte u. Pflichten geschrieben von blue guitar am Februar 14. 2001 um 14:41:39:

: Wie würdet Ihr die Sache sehen ?

Ich sehe es so:


: Gemeinsame Bandkasse/Rücklage:
: Habe ich hier nach Eurer Meinung Anspruch auf einen
: Anteil, der mir ausgezahlt wird?

ja, sofern er auch gemeinsam "erwirtschaftet" wurde

: Einnahmen aus gemeinsam eingespielter u. finanzierter CD:
: Wie siehts damit aus?

kann man sicher verschiedene Auffassungen haben, wir z.B. haben uns so geeinigt (alle sechs Bandmitglieder finanzierten die CD zu gleichen Teilen gemeinsam) falls einer aussteigt, daß die Selbstkosten (in unserem Fall 10,- DM) der noch vorhandenen CDs ausgezahlt werden, natürlich nur sein Anteil (ein sechstel).

: Bestehen auch in Zukunft noch Ansprüche aus dem Verkauf, oder bleiben diese
: im Bandbesitz?

Fällt dann bei unserer Regelung aus, ist m.E. auch gerecht, d.h. der Verkaufserlös wird dann durch fünf geteilt oder das neue Mitglied löst den Selbstkostenanteil des ausscheidenden Mitglieds ab, dann kauft er sich damit die Gewinnberechtigung, auch wenn er nicht mitgespielt hat - dafür ist er ja aber Bandmitglied.


Gruß

Klaus


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