Re: In dubio pro reo


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Beitrag von Pepe vom Oktober 01. 2003 um 11:28:06:

Als Antwort zu: In dubio pro reo geschrieben von lauter am Oktober 01. 2003 um 07:17:01:

Tach Friedlieb!

Auch wenn das jetzt zu weiteren Brechanfällen führt: Das Urteil (hab's gelesen) ist einwandfrei.

1.
Der Mensch ist nicht verknackt worden. Das war kein Strafverfahren, sondern ein Zivilverfahren, in dem es um Schadensersatz geht. Im Strafverfahren gilt der Satz "in dubio pro reo", weil dort der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, d.h. der Richter muß alles tun, um den Sachverhalt aufzudecken. Kann er das nicht, ohne daß Zweifel verbleiben, muß er im Sinne des Angeklagten entscheiden. Im Zivilprozeß hingegen lehnt sich der Richter zurück und läßt sich von den Parteien vortragen. Wenn die ihm nix erzählen können - Pech gehabt. Die Begründung der Kammer, warum sie den Ausführungen der Plattenfirma folgen und warum den Einwände des Antragsgegners nicht gefolgt wurde, sind absolut nachvollziehbar.

2.
Hier handelt es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. In diesem Verfahren werden keine endgültigen Entscheidungen getroffen (auch wenn man in Bayern "Endurteil" über die Entscheidung nach Widerspruch schreibt), sondern einstweilige Regelungen. Die 300.000 Euro, die der Betroffene zahlen muß, gehen nicht an die Plattenfirma, sondern werden hinterlegt. Will die Plattenfirma das Geld, muß sie Klage erheben. Will der Betroffene sein Geld zurück, muß er das auch.

3.
Nochmal zu "in dubio pro reo": Aus der vorläufigen Natur des hier gegebenen Verfahrens ergibt sich auch, daß an die "Beweis-"führung weniger strenge Anforderungen gestellt werden, immerhin soll es ja schnell gehen. Wenn die Version der Plattenfirma wahrscheinlicher ist, was das Gericht imo nachvollziehbar dargestellt hat, dann ist eine Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegeben, nämlich die Glaubhaftmachung anspruchsbegründender Tatsachen. In einem "normalen" Klageverfahren müßten diese Tatsachen bewiesen werden. Ob die hier vorgebrachten Indizien dafür ausreichen, weiß ich nicht. Da ist das Gericht dann in seiner Beweiswürdigung frei.

4.
Die 20.000 sind Gerichts- und Anwaltskosten. Wer verliert, zahlt. Ist so. Und der Kerl hat verloren.

Ergebnis: Ich sag's ja nicht gern, aber auch die Bösen können Recht haben ...

Nos vemos en infierno, Pepe


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