Re: In dubio pro reo
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Beitrag von Michael (Jacuzzi) vom Oktober 01. 2003 um 14:25:38:
Als Antwort zu: Re: In dubio pro reo geschrieben von Pepe am Oktober 01. 2003 um 11:28:06:
Liebe Kollegen Urheber,
tschulligung, dass ich mich schon wieder mit (fast) dem gleichen Sermon melde, aber wenn ich den völlig zutreffenden Ausführungen des geschätzten Kollegen Pepe vielleicht noch folgendes hinzufügen darf:
Das Urteil ist einwandfrei - was aber eben leider nicht einwandfrei ist, ist der Heise-Artikel. Da steht nämlich nicht nur das vollständig fehlgeleitete "in dubio ..." drin, sondern auch die schöne "ich stehe vor dem Ruin"-Wendung, die bis jetzt noch immer gezogen hat. Das ist zusammengenommen knapp unter Bild-Niveau, nur leider im Mäntelchen objektiver Berichterstattung.
Und es ist einfach kein Einzelfall. Wir hatten das ja schon öfter, dieses Thema: "Geistiges Eigentum und Sachlichkeit". Bei Heise u.a. (siehe die Patentleute von neulich, auf die Friedlieb verlinkt hatte) tragen sie nicht nur ihren Teil gegen die Sachlichkeit bei, sondern erzeugen auch eine urheberrechtsfeindliche Grundstimmung. Das ist es, was uns als Urheber betrüben sollte.
(pamphletsmodus langsam off) Musste raus.
Gruß, Michael (Jacuzzi)
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