Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR


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Beitrag von erniecaster vom April 28. 2008 um 08:36:10:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR geschrieben von Spookymulder am April 27. 2008 um 18:38:30:

Hallo!

Du bist ja lustig.

Übrigens, wir hatten den Fall, dass ein Mitmusiker seitens seines Arbeitgebers nicht in der GbR eintreten durfe (warum genau habe ich bis heute nicht verstanden, angeblich wegen gesamtschuldnerischer Haftung) und der ist jetzt bei uns Minijobber mit variablem Lohn, hat Anrecht auf ein Klo und fließend Wasser zum Händewaschen! Du bist Deutschland :-)

Diese Geschichte mag ich so nicht ganz glauben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer meiner Ansicht nach nur dann verbieten, etwas während seiner Freizeit zu tun, wenn er damit in ein Konkurrenzverhältnis tritt oder die Freizeit nicht zur Erholung nutzt. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an. Und auch die Haftung ist irrelevant.

Ich finde es wirklich drollig, dass Du Dir bei der ganz klaren Zielstellung Hobby so viele Gedanken um Steuern und Arbeitgeberzustimmung machst. Tja, Du schreibst ja "Du bist Deutschland".

Gruß

erniecaster


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