Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR


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Beitrag von jonas vom April 28. 2008 um 09:53:48:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR geschrieben von erniecaster am April 28. 2008 um 08:36:10:

Hallo Matthias!

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: Diese Geschichte mag ich so nicht ganz glauben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer meiner Ansicht nach nur dann verbieten, etwas während seiner Freizeit zu tun, wenn er damit in ein Konkurrenzverhältnis tritt oder die Freizeit nicht zur Erholung nutzt. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an. Und auch die Haftung ist irrelevant.
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Wenn ich mir überlege, was mein Ex-Chef alles abgezogen hat, glaube ich alles. Solange es genug Leute da draußen gibt, die andere skrupellos ausbeuten und permanent mit Kündigung winken, Dir etwas von Respekt, Werten und Tradition erzählen wollen, und dabei nachts noch ruhig schlafen können, so lange glaube ich alles. Mein Glück war/ist, dass ich noch jung genug bin und einfach gekündigt habe, dass sieht bei einigen älteren Semestern aber nicht so dolle aus, gerade in der Branche.
Meinen Chef haben solch lustige Sachen wie Tarfiverträge, Arbeitsrecht etc.pp. herzlich wenig interessiert und das ist heute nicht anders.
Aber so ist es halt, oben sind eben meist nicht die, die das was sie tun besonders gut können, sondern diejenigen, die skrupellos genug sind. Wobei die Skrupellosigkeit sollten sie dann doch wieder gut können...

Mach's gut!


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