(Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR


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Beitrag von Oli vom April 27. 2008 um 09:51:50:

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Versteuerung des Bandeinkommens:
Eine Band ist ja, soweit nichts anderes explizit geregelt wurde, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für die Versteuerung der Einnahmen heißt das letzlich, dass jedes Bandmitglied a) einen gleich hohen Anteil oder b) einen vertraglich festgelegten Anteil des Gewinns erhält und somit versteuern muss. Soweit richtig?
Meine Frage ist nun: Wenn nun, z.B. zum 1.07., eine Person dazukommt, kann man dann einfach vertraglich festhalten, dass für diese Person nur der Gewinn der zweiten Jahreshälfte relevant ist?

Vielen Dank
Oli


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