Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR


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Beitrag von erniecaster vom April 28. 2008 um 15:00:55:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR geschrieben von Waufel am April 28. 2008 um 14:47:53:

Hallo Waufel,

jetzt mal mit Augenmaß: Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Hobby nicht verbieten, sofern es seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Wenn einer alle 14 Tage am Schreibtisch einpennt, ist es egal, ob es am Fernsehkonsum oder am Hobby liegt.

So sehr schwierig ist die Abgrenzung eigentlich nicht.

Gruß

erniecaster


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