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Re: (Band) Vertrag für Auftritte

hallo günther!

ich habe so einen standardvertrag. von wo genau der kommt weiß ich aber auch nicht. ich meine, dass dieser mal als vorgabe vom verband deutscher rockmusiker vorgeschlagen worden ist.

allerdings liegt mir dieser vertrag nur als quarkxpress-dokument vor. wenn dir das was sagt und du es öffnen kannst, maile ich es dir gerne.

gruß martin

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Hallo,

da das ein wenig mein "Metier" ist, habe ich so ein Teil mal aufgesetzt. Leider ist das nicht auf meiner Platte, ich fürchte, der ist noch bei meinen Eltern auffm Rechner. Aber ich kann ihn mal raussuchen und Dir zur Verfügung stellen. Ist ein Word-Dokument.

Ciao
burke

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Sowas?


Gastspielvertrag

Zwischen der Musikgruppe


(im folgenden Künstler genannt) und dem Veranstalter



(im folgenden Veranstalter genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:


§1 Der Veranstalter verpflichtet die Künstler für ein Konzert am ___________. Die Veranstaltung beginnt um _____ Uhr. Die Spieldauer beträgt _____ Minuten mit _____ Pausen von jeweils _____ Minuten.

§2 Die garantierte Gage beträgt ________EUR.
In der Gage sind enthalten:
Spesen (Fahrtkosten): __________ DM
Plakate: __________ DM
___ KW PA/Licht: __________ DM

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Summe *)

( ) direkt vor Konzertbeginn / nach Konzertende bar an einen der Künstler
( ) per Überweisung auf das Konto: _______________________________
bis spätestens ___.___.____ eintreffend.

Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, so wird dem Veranstalter für die Zeit
der Zahlungsverzögerung der jeweils bankübliche Zinssatz für Anleihen
berechnet.

*) Zutreffendes ankreuzen / Nichtzutreffendes streichen

§3 Folgende Person ist für die Konzertdurchführung am Konzerttag anwesend und vom Veranstalter entscheidungsbefugt beauftragt:

§4 Die Künstler können dem Veranstalter eine Liste mit Personen vorlegen, die als Gäste der Künstler freien Eintritt zur Veranstaltung haben, ohne daß dadurch den Künstlern Kosten entstehen.

§5 Die Künstler sind in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.

§6 Getränke und Speisen sind zum Konzert für die Künstler, Helfer und Techniker im normalen Umfang frei.

§7 Um ______ Uhr können die Künstler mit dem Aufbau der Anlagen beginnen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine vom Veranstalter beauftragte Person mit Schlüsselgewalt anwesend.

§8 Der Veranstalter sorgt für ausreichend Stromanschlüsse in Bühnennähe.

§9 Der Veranstalter sichert einen ungestörten Soundcheck ___ Stunden vor Publikumseinlaß zu.
§10 Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Vertragspartner diesen Vertrag an. Der unterzeichnende Veranstalter haftet auch persönlich für das einhalten des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift unter diesem Vertrag, daß er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

§11 Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Gültigkeit halber der Schriftform. Die Rechtsbeziehung dieses Vertrages unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Den Vertrag habe ich gelesen, verstanden und akzeptiere ihn.


____________________ __________________________________
Ort, Datum Unterschrift Künstler


____________________ __________________________________
Ort, Datum Unterschrift Veranstalter





madetjoot.


falke

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Hi Tom -

die meisten Vertraege haben so ein Copyright drauf, aber meine Guete, dann dreht Pepe da drei Worte drin um und gut ist, oder nicht? Ich meine, wie kann man sich ueberhaupt auf sowas Copyright geben lassen, 2+2=4 kann ich auch nicht patentieren...

Wenn Du was pdffiges hast, immer her damit, ich bin noch auf ein paar Tage am PC festgeloetet mit dem Kneochel :-(

gut Ton!
ullli

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Hallo Falke,

das Ding ist aber seeeeehr einseitig, wenn Du den mir als Veranstalter vorlegen würdest, dürftest Du Dich auf dem Absatz rumdrehen und wieder gehen, sorry, ist aber so.

Hier wird ausschließlich der Veranstalter verpflichtet und die Band nicht.

zum Beispiel: Was ist mit Gema? Muß hier geregelt sein wer zahlt.

oder der Soundcheck: Ich schreibe Dir als Veranstalter vor wann Du mit dem Soundcheck fertig zu sein hast, wann der Aufbau erfolgt sein muß etc.

oder Catering: Was ist üblich oder normal?
§ 5 ist doch sehr von der Veranstaltung abhängig, extremes Beispiel: zertrümmern von Gitarren bei einen Firstclass-Ball kommt nicht gut.

§ 4 kommt auch nicht so gut, in der Regel max. 1 Begleitperson je Musiker, die Liste lässt zuviel offen.

§ 8 hier hätte ich gerne genaue Angaben über die benötigten
KW, kann nämlich ganz schön peinlich werden, wenn zwischendrin das Licht ausgeht, und somit auch die Musik.
Hab ich selbst schon erlebt.

*Dasichaberauchimmerwiedersoklugscheißenmußverdammtnochmal*

Gruß Waufel


Re: (Band) Vertrag für Auftritte

. Gleich nochmal ran |¬]

hi ullli!

nö!!!

da dies ja unter anderem ein computer-freak-forum ist, bin ich davon ausgegangen, dass die funktion "link auf festplatte sichern" bekannt sein sollte.

der browser kann natürlicherweise nichts mit dem dokument anfangen, weil es kein quarkxpress-plug in gibt...

ein suffix braucht man am mac nicht. da ich äußerst selten an einem win-pc sitze kenne ich das quark-suffix auch gar nicht (vielleicht ".qxp" oder so...).

wer auf dem pc mit quark umgehen kann, sollte das dann aber eigentlich auch wissen (funktion alle dateien anzeigen, öffnen und neu speichern...).

daher der vorrausschauende satz "...wenn du mit einem quark-dokument etwas anfangen kannst...).

gruß martin

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Ha - das Büro ist leer - jetzt kann ich auch mal :-)))

Also Waufel da kriegste doch von mir einklares und eindeutiges "Jein" vor die Füße geschmissen. Mal gucken, ob ich morgen an unseren Vertrag denke - der ist nämlich mehrere Seiten lang - ich werde ihn dann posten.

Die meisten der von dir kritisierten Punkte sind (oder sollten) ja "frei" eintragbar (sein), d.h. Verhandlungssache

In den meisten Fällen wird ja angegeben, wann eine Veranstaltung beginnt, d.h., daß bis zu diesem Zeitpunkt z.B. der Soundcheck abgeschlossen sein _muss_. Allerdings ist es ja in beiderseitigem Interesse, daß die Band auch genügend Zeit für den Soundcheck hat - das hat im allegemeinen zur Folge (also, so kenne ich es), daß telefonisch 'ne Zeit ausgemacht wird und dann im Vertrag eingetragen wird. (Ich will mir ja auch nicht vom Veranstalter vorschreiben lassen, daß die Zeit für den Soundcheck 21 Minuten und 17 Sekunden betragen darf :-))

Auch der §5 (Die Künstler sind in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.)ist absolut üblich - wenn du den nicht drin hättest, hieße es ja, daß dir der Veranstalter vorschreiben kann, was du spielst, wie du singst, etc. (Andererseits wirst du dich ja auch als Veranstalter eines First-Class-Balles von der Art und Weise des Auftretens der von dir verpflichteten Band im Vorfeld überzeugt haben, oder? :-))

Für viele andere Sachen sind ja im allgemeinen auch der Anhang (z.B. für Catering) bzw. der Technical Rider (Kilowatts, P.A. usw.) noch vorhanden.

Aber gezz mal was anderes (ist uns nämlich auch schon passiert): Was geschieht, wenn einige im Vertrag ausgehandelte Sachen nicht zutreffen?
Im Vertrag steht z.B.: "Eine P.A. mit einer Leistung von mindestens 20 KW wird vom Veranstalter gestellt" - und dann muß man feststellen, daß die Anlage nur 10 KW hat.

Oder im Vertrag steht: "In der Garderobe stehen dem Künstler Duschen sowie 10 saubere Handtücher zur Verfügung" und dann muß man festellen, daß es nur fünf Handtücher sind und die sind auch noch dreckig.

Oder im Vertrag steht: "Es steht eine Monitoranlage mit 4 mal Front und 2 Wedges zur Verfügung" und dann muß man feststellen, daß da nur ein Frontmonitor und ein Wedge da ist.

Was dann? Nicht spielen, obwohl 14.000 Fans ungeduldig nach einem rufen? Spielen und dann den Veranstalter mit dem Arsch nicht mehr angucken? Vor Gericht ziehen?

Ich kenne es eigentlich immer nur so - man hat den schönsten Vertrag aufgesetzt, und wenn es trotz widrigster Umstände nur irgendwie möglich ist, spielt man trotzdem - da muß man sich doch eigentlich selbst mal fragen, für was man eigentlich 'nen Vertrag gemacht hat. Logischerweise gilt es umgekehrt, also für den Veranstalter genauso - nur hat der immer noch die Möglichkeit, der Band die Gage zu kürzen. (Versuch mal, 'nem Veranstalter zu sagen, daß du mehr Kohle willst, weil einige Vertragspunkte nicht eingehalten worden sind.)

Auchklugscheissend

Oly

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Moin zusammen.

Wenn der Veranstalter mit dem Vertrag nicht zufrieden ist soll er selbst einen vorlegen. Und das tut er meiner Erfahrung nach in den seltensten Fällen. Somit hat sich die Mäkelei dann auch erledigt. Andersrum sähe es genauso aus.

: Aber gezz mal was anderes (ist uns nämlich auch schon passiert): Was geschieht, wenn einige im Vertrag ausgehandelte Sachen nicht zutreffen?

Bei Vertragsbruch wird eine Konventionalstrafe in Höhe der Ursprünglich zu zahlenden Gage fällig. Egal von welcher Seite. So kenne ich das. Was nichts heisst.

Rock'n'Roll!
Felix

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Hi Waufel,

: § 5 ist doch sehr von der Veranstaltung abhängig, extremes Beispiel: zertrümmern von Gitarren bei einen Firstclass-Ball kommt nicht gut.

Sorry, aber ohne § 5 sollte meiner Ansicht nach kein Musiker, Kabarettist, Erzähler, etc. auf die Bühne gehen.

Mahlzeit

Matthias

Re: (Band) Vertrag für Auftritte

Moin Waufel,
schon klar, dass der Vertrag relativ einseitig ist. Kommt ja auch von uns.
Für meine Radios mache ich die Termine, handele die Konditionen aus und regel eigentlich auch den ganzen anderen Scheiss. Dieser Vertrag ist das kleinste, einfache Ding. Ich habe was schriftlich justiziables und fettich.
Streiten lohnt sich wegen der 600 - 1200 EUR in der Regel sowieso nicht. (Das ist bittschön nicht arrogant zu verstehen) Bisher ist immer alles gut gegangen.

Klar gibts bessere, vollständigere und wasweisich...

Es ist halt etwas mehr als das weisse Blatt Papier, vor dem man sitzt und überlegt: wie sag ichs dem Kinde,

Meist geht alles easy ab.
Ich hab eine eigene PA, die nehme ich immer mit. Klein, klingt gut und passt samt 3 Gitarren, einem Schlafsack und einem Schlaffsack (das bin ich) in meinen Kombi.

Gut. Nä?

der Falke

näxte Woche mit seinen Radios bei den schönen Schwesternschülerinnen beim Bar-B-Q.


Software zur Erstellung von Verträgen

Hallo Emil,

Du hast in deinem Beitrag auf meine Seite www.kohnlesoft.de
zum Runterladen von Musterverträgen hingewiesen.

Dies stimmt so nicht, denn ich biete dort keine Vertragstexte für Bands an, sondern eine Software, mit deren Hilfe Bands und Agenturen ihre Auftritte und Adressen verwalten können. Mit dieser kannst du auch Verträge erstellen lassen, die sich je nach Eintrag oder Auswahl von verschiedenen Feldern in einer Checkliste dynamisch generieren lassen. Das heißt je nach Auswahl entsteht ein mehr oder weniger umfangreicher Vertrag. Derzeit kann man die Texte und Textbausteine noch nicht selbst verändern, was aber in der nächsten Version möglich sein wird. Diese werde ich ab Anfang Juli als Beta veröffentlichen. Tester, die an so einer Software interessiert sind können sich noch bei mir melden.

Gruß
Andreas