Re: (Band) Vertrag für Auftritte


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Beitrag von Waufel vom Juni 26. 2002 um 17:12:55:

Als Antwort zu: Re: (Band) Vertrag für Auftritte geschrieben von falke am Juni 25. 2002 um 23:19:42:

Hallo Falke,

das Ding ist aber seeeeehr einseitig, wenn Du den mir als Veranstalter vorlegen würdest, dürftest Du Dich auf dem Absatz rumdrehen und wieder gehen, sorry, ist aber so.

Hier wird ausschließlich der Veranstalter verpflichtet und die Band nicht.

zum Beispiel: Was ist mit Gema? Muß hier geregelt sein wer zahlt.

oder der Soundcheck: Ich schreibe Dir als Veranstalter vor wann Du mit dem Soundcheck fertig zu sein hast, wann der Aufbau erfolgt sein muß etc.

oder Catering: Was ist üblich oder normal?
§ 5 ist doch sehr von der Veranstaltung abhängig, extremes Beispiel: zertrümmern von Gitarren bei einen Firstclass-Ball kommt nicht gut.

§ 4 kommt auch nicht so gut, in der Regel max. 1 Begleitperson je Musiker, die Liste lässt zuviel offen.

§ 8 hier hätte ich gerne genaue Angaben über die benötigten
KW, kann nämlich ganz schön peinlich werden, wenn zwischendrin das Licht ausgeht, und somit auch die Musik.
Hab ich selbst schon erlebt.

*Dasichaberauchimmerwiedersoklugscheißenmußverdammtnochmal*

Gruß Waufel




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