Re: (Band) Vertrag für Auftritte


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Beitrag von Oly vom Juni 26. 2002 um 19:03:29:

Als Antwort zu: Re: (Band) Vertrag für Auftritte geschrieben von Waufel am Juni 26. 2002 um 17:12:55:

Ha - das Büro ist leer - jetzt kann ich auch mal :-)))

Also Waufel da kriegste doch von mir einklares und eindeutiges "Jein" vor die Füße geschmissen. Mal gucken, ob ich morgen an unseren Vertrag denke - der ist nämlich mehrere Seiten lang - ich werde ihn dann posten.

Die meisten der von dir kritisierten Punkte sind (oder sollten) ja "frei" eintragbar (sein), d.h. Verhandlungssache

In den meisten Fällen wird ja angegeben, wann eine Veranstaltung beginnt, d.h., daß bis zu diesem Zeitpunkt z.B. der Soundcheck abgeschlossen sein _muss_. Allerdings ist es ja in beiderseitigem Interesse, daß die Band auch genügend Zeit für den Soundcheck hat - das hat im allegemeinen zur Folge (also, so kenne ich es), daß telefonisch 'ne Zeit ausgemacht wird und dann im Vertrag eingetragen wird. (Ich will mir ja auch nicht vom Veranstalter vorschreiben lassen, daß die Zeit für den Soundcheck 21 Minuten und 17 Sekunden betragen darf :-))

Auch der §5 (Die Künstler sind in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.)ist absolut üblich - wenn du den nicht drin hättest, hieße es ja, daß dir der Veranstalter vorschreiben kann, was du spielst, wie du singst, etc. (Andererseits wirst du dich ja auch als Veranstalter eines First-Class-Balles von der Art und Weise des Auftretens der von dir verpflichteten Band im Vorfeld überzeugt haben, oder? :-))

Für viele andere Sachen sind ja im allgemeinen auch der Anhang (z.B. für Catering) bzw. der Technical Rider (Kilowatts, P.A. usw.) noch vorhanden.

Aber gezz mal was anderes (ist uns nämlich auch schon passiert): Was geschieht, wenn einige im Vertrag ausgehandelte Sachen nicht zutreffen?
Im Vertrag steht z.B.: "Eine P.A. mit einer Leistung von mindestens 20 KW wird vom Veranstalter gestellt" - und dann muß man feststellen, daß die Anlage nur 10 KW hat.

Oder im Vertrag steht: "In der Garderobe stehen dem Künstler Duschen sowie 10 saubere Handtücher zur Verfügung" und dann muß man festellen, daß es nur fünf Handtücher sind und die sind auch noch dreckig.

Oder im Vertrag steht: "Es steht eine Monitoranlage mit 4 mal Front und 2 Wedges zur Verfügung" und dann muß man feststellen, daß da nur ein Frontmonitor und ein Wedge da ist.

Was dann? Nicht spielen, obwohl 14.000 Fans ungeduldig nach einem rufen? Spielen und dann den Veranstalter mit dem Arsch nicht mehr angucken? Vor Gericht ziehen?

Ich kenne es eigentlich immer nur so - man hat den schönsten Vertrag aufgesetzt, und wenn es trotz widrigster Umstände nur irgendwie möglich ist, spielt man trotzdem - da muß man sich doch eigentlich selbst mal fragen, für was man eigentlich 'nen Vertrag gemacht hat. Logischerweise gilt es umgekehrt, also für den Veranstalter genauso - nur hat der immer noch die Möglichkeit, der Band die Gage zu kürzen. (Versuch mal, 'nem Veranstalter zu sagen, daß du mehr Kohle willst, weil einige Vertragspunkte nicht eingehalten worden sind.)

Auchklugscheissend

Oly


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