Re: (Band) Vertrag für Auftritte
[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von falke vom Juni 25. 2002 um 23:19:42:
Als Antwort zu: (Band) Vertrag für Auftritte geschrieben von günther am Juni 25. 2002 um 21:52:26:
Sowas?
Gastspielvertrag
Zwischen der Musikgruppe
(im folgenden Künstler genannt) und dem Veranstalter
(im folgenden Veranstalter genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Der Veranstalter verpflichtet die Künstler für ein Konzert am ___________. Die Veranstaltung beginnt um _____ Uhr. Die Spieldauer beträgt _____ Minuten mit _____ Pausen von jeweils _____ Minuten.
§2 Die garantierte Gage beträgt ________EUR. In der Gage sind enthalten: Spesen (Fahrtkosten): __________ DM Plakate: __________ DM ___ KW PA/Licht: __________ DM
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Summe *)
( ) direkt vor Konzertbeginn / nach Konzertende bar an einen der Künstler ( ) per Überweisung auf das Konto: _______________________________ bis spätestens ___.___.____ eintreffend.
Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, so wird dem Veranstalter für die Zeit der Zahlungsverzögerung der jeweils bankübliche Zinssatz für Anleihen berechnet.
*) Zutreffendes ankreuzen / Nichtzutreffendes streichen
§3 Folgende Person ist für die Konzertdurchführung am Konzerttag anwesend und vom Veranstalter entscheidungsbefugt beauftragt:
§4 Die Künstler können dem Veranstalter eine Liste mit Personen vorlegen, die als Gäste der Künstler freien Eintritt zur Veranstaltung haben, ohne daß dadurch den Künstlern Kosten entstehen.
§5 Die Künstler sind in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.
§6 Getränke und Speisen sind zum Konzert für die Künstler, Helfer und Techniker im normalen Umfang frei.
§7 Um ______ Uhr können die Künstler mit dem Aufbau der Anlagen beginnen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine vom Veranstalter beauftragte Person mit Schlüsselgewalt anwesend.
§8 Der Veranstalter sorgt für ausreichend Stromanschlüsse in Bühnennähe.
§9 Der Veranstalter sichert einen ungestörten Soundcheck ___ Stunden vor Publikumseinlaß zu. §10 Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Vertragspartner diesen Vertrag an. Der unterzeichnende Veranstalter haftet auch persönlich für das einhalten des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift unter diesem Vertrag, daß er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.
§11 Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Gültigkeit halber der Schriftform. Die Rechtsbeziehung dieses Vertrages unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Den Vertrag habe ich gelesen, verstanden und akzeptiere ihn.
____________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift Künstler
____________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift Veranstalter
madetjoot.
falke
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|