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(Effekte) Na, das ist doch mal nett!

Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit einen Thread in Bezug auf ein bei Ebay ersteigertes EH Holy Grail geschrieben. Das Gerät rauscht total bei eingeschaltetem Effekt, daher habe ich es zurück geschickt. Erst nach drei Mails hat der so beglückte Verkäufer dann diese Mail geschickt:

Von "bluenote-musikladen" » An dietfino@freenet.de

Betreff Re: EH Holy Grail Reverb

Werter Herr Stenzel,

Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort.
Wir haben das von Ihnen reklamierte Holy Grail ausführlich mit
verschiedenen Gitarren und Amps
getestet, sowie mit einem anderen Gerät verglichen.
Ein von Ihnen beschriebenes "übermäßiges Rauschen" des Gerätes war jedoch
unter keinen Bedingungen feststellbar.

Wenn Sie also ein Rauschen festgestellt haben, muß dies andere Ursachen
haben.
Diese können Gitarre, Kabel, Amp und die elektrische Anlage betreffen.
Das können wir leider nicht per "Ferndiagnose" klären.

Da kein Fehler feststellbar ist, müssen wir Ihnen leider die anfallenden
Portokosten in Höhe von 6,- Euro für die erneute Zustellung in Rechnung
stellen.

Wir bitten Sie, diesen Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: blue note Musikladen
...

Sobald das Geld unserem Konto gutgeschrieben ist, geht die Ware
schnellstmöglich an Sie auf den Weg! Wir versenden die Ware an die oben
angegebene Adresse. Falls Sie eine andere Lieferanschrift wünschen,
teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr "blue note Musikladen" Team


Das nenne ich nett und zuvorkommend. Bleibe ich jetzt etwa auf meinem Rauschgenerator sitzen? Gilt das Rückgaberecht etwa nicht, wenn man über Ebay ein Neugerät mit Garantie bei einem Händler kauft?

Gruß Diet



Re: (Effekte) Na, das ist doch mal nett!

Hallo Diet,

das 14-tägige Rückgaberecht müsste auch bei einem Onlinehändler gelten, hast du denn auch nach einer Rückgabe verlangt ? Jedenfalls muss man imho nichtmal Gründe für die Rückgabe angeben, also ein Defekt ist nicht Pflicht. Da aber ein "Grauzonendefekt" vorliegt, und dieser für den Laden vielleicht nicht ersichtlich ist, wäre klar, wieso die keinen Umtausch wollen. Rückgabe müsste dennoch möglich sein. Ich an deiner Stelle würde einfach anrufen und das versuchen zu klären.
Handelt es sich hier um den "blue-note" aus Berlin, kenne ich den Laden und betrachte diesen ohnehin mit gemischten Gefühlen, bzw. würde diesem auch ne "naja-versuchen-wirs-erstmal-mit-bockig-sein"-Taktik ohne weiteres zutrauen. Bleib einfach hartnäckig ;)

Philipp

<--der seit über 4 Jahren hier mitliest, sich aber nie zu Wort gemeldet hat. Bei dieser Gelegenheit: Ein dickes Hallo an alle !

Re: (Effekte) Na, das ist doch mal nett!

Hi Diet,

wenn ich das richtig sehe, weist der Anbieter nicht auf das Widerrufs-/Rückgaberecht hin. Damit verlängert sich das Widerrufs-/Rückgaberecht sogar auf 4 Monate (statt der 14 Tage Minimum)!
Schick ihm eine freundliche Mail mit Deiner Kontonummer unter Bezug auf

§ 3 FernAbsG i.V.m. §§ 361 a, 361 b BGB

und sage ihm ausdrücklich, dass Du von Deinem hier geregelten Rückgaberecht gebrauch machst. Das Gesetz beinhaltet zudem die etwas merkwürdige Regelung, dass die Rücksendekosten bis 40 Euro WARENWERT (!) vom Käufer zu tragen sind, darüber aber kostenfrei für den Käufer ist (was immer sich die Betonköpfe bei dieser für Händler eigentlich untragbaren Regelung gedacht haben). Du brauchst Deinen Rücktritt noch nicht einmal begründen, das steht klar im Gesetz! Allerrdings gilt das alles so uneingeschränkt nur, wenn der Auslieferungszustand von Dir nicht verändert wurde. Bei etwaigen Gebrauchsspuren oder von Dir beschädigter Originalverpackung kann er Wertersatz verlangen, es sei denn, die Ware war eben nachweislich mangelhaft.

Gruß, Henry

Re: (Effekte) Na, das ist doch mal nett!

Hallo!

Naja, wenn du das Gerät als defekt oder fehlerhaft zurückgeschickt hast, dann ist das eher eine Reklamation als eine Rückgabe.
Dann hätte der Händler natürlich ein Recht auf Nachbesserung.
Deshalb solltest du einfach ausdrücklich hinweisen, dass du das Gerät zuückgeben willst.

Viele Grüße