Re: (Effekte) Na, das ist doch mal nett!


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Beitrag von Henry vom Mai 24. 2004 um 20:16:44:

Als Antwort zu: (Effekte) Na, das ist doch mal nett! geschrieben von Diet am Mai 24. 2004 um 18:58:30:

Hi Diet,

wenn ich das richtig sehe, weist der Anbieter nicht auf das Widerrufs-/Rückgaberecht hin. Damit verlängert sich das Widerrufs-/Rückgaberecht sogar auf 4 Monate (statt der 14 Tage Minimum)!
Schick ihm eine freundliche Mail mit Deiner Kontonummer unter Bezug auf

§ 3 FernAbsG i.V.m. §§ 361 a, 361 b BGB

und sage ihm ausdrücklich, dass Du von Deinem hier geregelten Rückgaberecht gebrauch machst. Das Gesetz beinhaltet zudem die etwas merkwürdige Regelung, dass die Rücksendekosten bis 40 Euro WARENWERT (!) vom Käufer zu tragen sind, darüber aber kostenfrei für den Käufer ist (was immer sich die Betonköpfe bei dieser für Händler eigentlich untragbaren Regelung gedacht haben). Du brauchst Deinen Rücktritt noch nicht einmal begründen, das steht klar im Gesetz! Allerrdings gilt das alles so uneingeschränkt nur, wenn der Auslieferungszustand von Dir nicht verändert wurde. Bei etwaigen Gebrauchsspuren oder von Dir beschädigter Originalverpackung kann er Wertersatz verlangen, es sei denn, die Ware war eben nachweislich mangelhaft.

Gruß, Henry



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