HAllö!
Ich hab vor mir evtl. einen gebraucheten amp zu kaufen, den ich mal bei kleinanzeigen im internet gefunden habe, nur habe ich da so meine Zweifel.
Hat jemand eine Ahnung wie ich mich vor Betrug oder vor mangelhaftem Schrott rechtlich schützen kann?Es ist mir leider kaum möglich mir den amp zuvor anzuschauhen.
Reicht es vielleicht aus, wenn der Verkäufer mir ein unterschriebenes Schreiben schickt, wo er ausdrücklich aussagt, dass er ein einwandtfreies Produkt verkauft? Gilt das schon als Kaufvertrag?
Kann jemand mir bei dieser Problematik weiterhelfen?
Danke im vorraus
und tschö
Der Martin
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- (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf? - gestartet von martin77 13. November 2002 um 13:44h
- Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf?
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Der Felix
am 13. November 2002 um 14:05
- Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf?
- von
Oliver
am 13. November 2002 um 14:57
- Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf?
- von
Oliver
am 13. November 2002 um 14:57
- Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf?
- von
Der Felix
am 13. November 2002 um 14:05
Hallo.
Die Gesetzeslage hat sich geändert, ein schriftlicher Kaufvetrag ist natürlich nie verkehrt, aber neuerdings ist man beim Verkauf von Gebrauchtwaren ja eh' zur Garantieleistung verpflichtet (siehe auch eBay, wo sich immer mehr Menschen dagegen absichern).
In Anbetracht dieser Pervertierung halte ich es grundsätzlich für das beste, einen gut überdachten Kaufvertrag aufzusetzen und den Transfer damit zu vervollständigen.
Vor Betrug schützt Dich auch das nicht und den Ärger hättest Du dann auch, aber Du wärst eben rechtlich fundiert abgesichert - und das willst Du doch, oder?
Die Gefahr beschissen zu werden ist aber nicht automatisch größer, nur weil der kleine Privatverkäufer nicht Thomann, Music Store oder Musik Produktiv heisst. Das nur nebenbei.
Rock'n'Roll!
Felix
Die Gesetzeslage hat sich geändert, ein schriftlicher Kaufvetrag ist natürlich nie verkehrt, aber neuerdings ist man beim Verkauf von Gebrauchtwaren ja eh' zur Garantieleistung verpflichtet (siehe auch eBay, wo sich immer mehr Menschen dagegen absichern).
In Anbetracht dieser Pervertierung halte ich es grundsätzlich für das beste, einen gut überdachten Kaufvertrag aufzusetzen und den Transfer damit zu vervollständigen.
Vor Betrug schützt Dich auch das nicht und den Ärger hättest Du dann auch, aber Du wärst eben rechtlich fundiert abgesichert - und das willst Du doch, oder?
Die Gefahr beschissen zu werden ist aber nicht automatisch größer, nur weil der kleine Privatverkäufer nicht Thomann, Music Store oder Musik Produktiv heisst. Das nur nebenbei.
Rock'n'Roll!
Felix
Hi,
Felix hat es schon aufgeführt.
Anzufügen sei ggf. noch, daß Du Dir vorab die Seriennummer und ein paar aktuelle Fotos kommen lässt. Was natürlich keine versteckten Technischen Mängel erkennen läßt. Du hättest aber die Gewissheit, daß Du das Gerät geschickt bekommst, war Du gesehen hast.
Und, sofern der Verkäufer ein reines Gewissen hat, wird er Dir die volle Funktionsfähigkeit vor Versand bestätigen.
Eventuell schickt er Dir die Ware per Nachnahme, dann würdest DU kein Risiko der Vorkasse haben, obwohl er Dir auch nen Stück Holz im Paket per Nachnahme schicken könnte.
Ihr könntet vereinbaren, daß er Beispielsweise 3/4 des Preises per Nachnahme kassiert und nach Erhalt und Test der Ware Du ihm innerhalb von einer vereinbarten Frist den Rest überweisen kannst.
Bei zu Zweifelhaftem Anbieter würde ich dann einfach auf den AMP verzichten - Schnäppchen in der Form kommen wieder
cu
Oliver
Felix hat es schon aufgeführt.
Anzufügen sei ggf. noch, daß Du Dir vorab die Seriennummer und ein paar aktuelle Fotos kommen lässt. Was natürlich keine versteckten Technischen Mängel erkennen läßt. Du hättest aber die Gewissheit, daß Du das Gerät geschickt bekommst, war Du gesehen hast.
Und, sofern der Verkäufer ein reines Gewissen hat, wird er Dir die volle Funktionsfähigkeit vor Versand bestätigen.
Eventuell schickt er Dir die Ware per Nachnahme, dann würdest DU kein Risiko der Vorkasse haben, obwohl er Dir auch nen Stück Holz im Paket per Nachnahme schicken könnte.
Ihr könntet vereinbaren, daß er Beispielsweise 3/4 des Preises per Nachnahme kassiert und nach Erhalt und Test der Ware Du ihm innerhalb von einer vereinbarten Frist den Rest überweisen kannst.
Bei zu Zweifelhaftem Anbieter würde ich dann einfach auf den AMP verzichten - Schnäppchen in der Form kommen wieder
cu
Oliver