Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf?


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Beitrag von Oliver vom November 13. 2002 um 14:57:43:

Als Antwort zu: Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf? geschrieben von Der Felix am November 13. 2002 um 14:05:45:

Hi,

Felix hat es schon aufgeführt.
Anzufügen sei ggf. noch, daß Du Dir vorab die Seriennummer und ein paar aktuelle Fotos kommen lässt. Was natürlich keine versteckten Technischen Mängel erkennen läßt. Du hättest aber die Gewissheit, daß Du das Gerät geschickt bekommst, war Du gesehen hast.
Und, sofern der Verkäufer ein reines Gewissen hat, wird er Dir die volle Funktionsfähigkeit vor Versand bestätigen.

Eventuell schickt er Dir die Ware per Nachnahme, dann würdest DU kein Risiko der Vorkasse haben, obwohl er Dir auch nen Stück Holz im Paket per Nachnahme schicken könnte.
Ihr könntet vereinbaren, daß er Beispielsweise 3/4 des Preises per Nachnahme kassiert und nach Erhalt und Test der Ware Du ihm innerhalb von einer vereinbarten Frist den Rest überweisen kannst.

Bei zu Zweifelhaftem Anbieter würde ich dann einfach auf den AMP verzichten - Schnäppchen in der Form kommen wieder

cu
Oliver




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