Re: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf?


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Beitrag von Der Felix vom November 13. 2002 um 14:05:45:

Als Antwort zu: (Amps) Kaufvertrag bei privatem secondhand-ampkauf? geschrieben von martin77 am November 13. 2002 um 13:44:58:

Hallo.


Die Gesetzeslage hat sich geändert, ein schriftlicher Kaufvetrag ist natürlich nie verkehrt, aber neuerdings ist man beim Verkauf von Gebrauchtwaren ja eh' zur Garantieleistung verpflichtet (siehe auch eBay, wo sich immer mehr Menschen dagegen absichern).
In Anbetracht dieser Pervertierung halte ich es grundsätzlich für das beste, einen gut überdachten Kaufvertrag aufzusetzen und den Transfer damit zu vervollständigen.
Vor Betrug schützt Dich auch das nicht und den Ärger hättest Du dann auch, aber Du wärst eben rechtlich fundiert abgesichert - und das willst Du doch, oder?
Die Gefahr beschissen zu werden ist aber nicht automatisch größer, nur weil der kleine Privatverkäufer nicht Thomann, Music Store oder Musik Produktiv heisst. Das nur nebenbei.

Rock'n'Roll!
Felix


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