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Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Nabend,

: Die GVL will einen Interpretenvertrag und ich habe nirgendwo einen Vordruck gefunden. Wer kann mir weiterhelfen ? Besten dank im Voraus

Hier niemand. Vor allem nicht, wenn Du hier ohne Vorstellung und Gruß reinplatzt und nur mal schnell ne Info abgreifen willst, ohne zu sagen, worum es geht und was zum Teufel GVL bedeutet.

ne schöne Jrooß, Mathias


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

: und was zum Teufel GVL bedeutet.
: Das ist die Gebäudeversicherung Luzern, was denn sonst! Und er möchte wissen wie er deren Vertrag interpretieren soll.  Vielleicht sollte er einen Rechtsanwalt fragen.  ;-)
: Grüsse aus der Schweiz!
: Johannes

Hallo Stooge und Johannes

hätte nicht gedacht dass hier auf so hohem Niveau miteinander umgegangen wird

Liebe Grüße ( besser so ? )

Lober


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

: Hallo Lober,
: : Hallo Stooge und Johannes
: : hätte nicht gedacht dass hier auf so hohem Niveau miteinander umgegangen wird
:

: Das www ist wie das Leben voller Überraschungen.
: : Liebe Grüße ( besser so ? )
:

: Ganz entschieden. Weiter so!
: ne schöne Jrooß, Mathias

Jetzt mal im Ernst,

weisst Du nicht wer die Gvl ist oder willst Du mich veräppeln

Grüße Manfred


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

: Nabend Manfred,
: : Jetzt mal im Ernst,
: : weisst Du nicht wer die Gvl ist oder willst Du mich veräppeln
:

: Das weiß ich wirklich nicht. Muss man das wissen? Und wenn ja, als was?
: ne schöne Jrooß, Mathias (im Nebenberuf 1/3 admin von dem Laden hier, also nix veräppeln)

Hallo Mathias

was die Gema für Texter und Komponisten ist, ist die GVL für Musiker. Wenn Du bei einer CD-Produktion mitwirkst legt Dir die GVL einen best. Prozentsatz des Honorars noch obendrauf, ebenso wenn die CD im Radio gespielt wird, Du live im Radio, Fernsehen ( hähähähä schön wärs ) spielst. Wir haben jetzt ein eigenes Label gegründet , ein richtiges Affentheater, und die letzte Hürde um die LC-Nr. zu kriegen sind eben diese Interpretenverträge die die GVL in Kopie haben möchte--sonst nix LC-Nr.

Also dann, der Start war etwas holprig, aber vielleicht kriegens wir ja noch hin

Liebe Grüße

Manfred


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Nabend Lober,

: was die Gema für Texter und Komponisten ist, ist die GVL für Musiker. Wenn Du bei einer CD-Produktion mitwirkst legt Dir die GVL einen best. Prozentsatz des Honorars noch obendrauf, ebenso wenn die CD im Radio gespielt wird, Du live im Radio, Fernsehen ( hähähähä schön wärs ) spielst. Wir haben jetzt ein eigenes Label gegründet , ein richtiges Affentheater, und die letzte Hürde um die LC-Nr. zu kriegen sind eben diese Interpretenverträge die die GVL in Kopie haben möchte--sonst nix LC-Nr.

Danke, jetzt bin ich klüger. Dass sich jemand mein Gedudel mal freiwillig anhört, daran habe ich natürlich nie im Traum gedacht.

: Also dann, der Start war etwas holprig, aber vielleicht kriegens wir ja noch hin

Schon passiert.

Liebe Grüße zurück, Mathias


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Manfred,

ich habe selber nur ein, zwei mal eine LC-Nummer beantragt und das ist auch schon Ewigkeiten her, aber ich meine, dass das, was Du als Interpretenvertrag bezeichnet hast, der "Wahrnehmungsvertrag" ist, der mit der GVL (= Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) abgeschlossen werden muss.

Den Wahrnehmungsvertrag kann man sich auf der Webseite der GVL herunterladen, Du findest ihn hier auf dieser Seite bei "Downloads/Labelcode" unter "Informationsmaterial - Informationen zum Wahrnehmungsvertrag", oder direkt hier unter diesem direkten link.

In der zip-Datei sind der Vertrag, der Fragebogen, Erläuterungen dazu und weitere Formulare.

Zum neuen Online-Künstlerportal der GVL (ARTSYS.GVL) kann ich nichts sagen, es scheint aber so zu sein, dass man sich dort dann für die Verteilung registrieren muss.

Ich hoffe, dass es das war, was Du gesucht hast.

Beste Grüße

Jochen


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Jochen, besten Dank für die Antwort. Allerdings ist es so das die GVL, um den Wahrnehmungs-Vertrag bearbeiten zu können die Interpreten-Verträge mit den Gastmusikern verlangt. Das ist im Amateurbereich zwar ein Witz aber ohne rücken die die LC-Nr. nicht raus.   Trotzdem Danke, viele Grüße   Manfred


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Manfred,

o.k., ich hatte das nicht richtig mitbekommen, dass es hier nicht um den eigentlichen Vertrag mit der GVL geht, sondern vorher noch um Künstlerverträge mit den Gastmusikern.

Muster für Künstlerverträge findet man aber doch recht schnell im Netz, hier ist z.B. einer.

Wenn Du mit dem Wahrnehmungsvertrag soweit vertraut bist, dann kann der Künstlervertrag ja eigentlich sogar noch einfacher ausfallen, denn durch die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit kannst Du ihn eigentlich auch selber frei gestalten, da kommt es also eigentlich hauptsächlich auf Dein Verhältnis zu den Musikern an, wie detailliert der Vertrag ausfallen muss.

Beste Grüße

Jochen


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Jochen, die Künstler-Verträge hatte ich schon gesehen, allerdings sind die Vordrucke alle mit Bindung etc..Es geht aber nur um Einzelspuren auf den Aufnahmen ( mal ein Cello usw. ). Die GVL nennt sowas Interpreten-Verträge und däfür hab' ich nirgendwo etwas gefunden. Wir werden uns dann wohl selbst einen zusammenbasteln müssen.   Vielen Dank    Manfred


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Manfred,

"selber zusammenbasteln", eben, genau das meinte ich mit Vertragsfreiheit, denn das meint eben auch Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.

Einen Vertrag kannst Du eigentlich auf einem Bierdeckel, Papierserviette usw. machen, es kommt halt "nur" darauf an, was Du mit dem Vertrag regeln möchtest. Du darfst dabei aber nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Soll heißen, wenn nichts dagegen spricht, kannst Du es sehr einfach halten, aber das kannst Du nur selbst wissen. Wenn es ausführlicher sein soll/muss, dann kannst Du mit einem Mustervertrag starten und die Teile auslassen, die nicht benötigt werden.

Beste Grüße

Jochen


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Lieber Jochen,

: ....eben, genau das meinte ich mit Vertragsfreiheit, denn das meint eben auch Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.  - Einen Vertrag kannst Du eigentlich auf einem Bierdeckel, Papierserviette usw. machen, es kommt halt "nur" darauf an, was Du mit dem Vertrag regeln möchtest. Du darfst dabei aber nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Wow! Geil. - Hast du nicht Lust mal vorbeizukommen und die Zivilrechts-Vorlesung zu halten?

Viele Grüße,

Michael


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Michael,

: "Wow! Geil. - Hast du nicht Lust mal vorbeizukommen und die Zivilrechts-Vorlesung zu halten?"

was zahlt Ihr denn? ;-)

Ich glaube mit meinem hängengebliebenen Wissen würde ich vielleicht noch genau eine Vorlesung hinbekommen, mehr aber wohl nicht mehr, denn das Fachhochschulstudium ist nun auch schon ca. 15 Jahre her; man wird halt doch alt.

Viele Grüße

Jochen


Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag

Hallo Johannes,

: "Das haste jetzt davon ;-)"

ich bereue es ja schon. :-) Es geht aber schon wieder los, was ich eigentlich gestern noch alles schreiben wollte, ging wieder nicht, mal sehen wann ich es schaffe.

: "Schön, Dich wieder hier zu lesen! Und ich freue mich natürlich noch mehr, Dich am Freitag wieder zu sehen. Bis dann!"

ja, so geht es mir auch, freue mich riesig.

Bis Morgen, quietschkoppel...

Jochen