Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag


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Beitrag von Jochen vom Juni 23. 2010 um 09:18:43:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag geschrieben von The stooge am Juni 22. 2010 um 15:35:24:

Hallo Manfred,

ich habe selber nur ein, zwei mal eine LC-Nummer beantragt und das ist auch schon Ewigkeiten her, aber ich meine, dass das, was Du als Interpretenvertrag bezeichnet hast, der "Wahrnehmungsvertrag" ist, der mit der GVL (= Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) abgeschlossen werden muss.

Den Wahrnehmungsvertrag kann man sich auf der Webseite der GVL herunterladen, Du findest ihn hier auf dieser Seite bei "Downloads/Labelcode" unter "Informationsmaterial - Informationen zum Wahrnehmungsvertrag", oder direkt hier unter diesem direkten link.

In der zip-Datei sind der Vertrag, der Fragebogen, Erläuterungen dazu und weitere Formulare.

Zum neuen Online-Künstlerportal der GVL (ARTSYS.GVL) kann ich nichts sagen, es scheint aber so zu sein, dass man sich dort dann für die Verteilung registrieren muss.

Ich hoffe, dass es das war, was Du gesucht hast.

Beste Grüße

Jochen




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