Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag


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Beitrag von Michael (Jacuzzi) vom Juni 23. 2010 um 16:23:51:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Interpretenvertrag geschrieben von Jochen am Juni 23. 2010 um 16:14:20:

Lieber Jochen,

: ....eben, genau das meinte ich mit Vertragsfreiheit, denn das meint eben auch Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.  - Einen Vertrag kannst Du eigentlich auf einem Bierdeckel, Papierserviette usw. machen, es kommt halt "nur" darauf an, was Du mit dem Vertrag regeln möchtest. Du darfst dabei aber nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Wow! Geil. - Hast du nicht Lust mal vorbeizukommen und die Zivilrechts-Vorlesung zu halten?

Viele Grüße,

Michael




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