Aussensaiter Forum

Diskussionen mit neuen Beiträgen

Hier darf jeder frei heraus seine Meinung sagen, solange niemand beleidigt wird. Auf Postings von Vollidioten sinnvollerweise gar nicht erst antworten.
Extrem unerwünscht sind reine Werbe-Beiträge. Danke.

(-) Header verbergen



Übersicht

Ärger in der Bucht

Liebes Volk,

Es mußte ja mal so kommen. Bislang ging bei meinen eBay-Käufen immer alles gut. Nun hat's mich auch erwischt. Ich habe einen alten Lautsprecher gekauft, der gleich zwei Defekte aufwies. Zum einen wurden die Anschlußdrähte mit Bindfaden an der Membran angenäht (das muß man sich mal vorstellen!), außerdem kratzt er. In der Beschreibung stand davon nichts - das Teil war lediglich als gebraucht beschrieben. Die Kreuzstiche waren auf dem Foto auch nicht zu erkennen. Ich hab den Verkäufer erst mal ganz sachlich angemailt - mal sehen, wie er reagiert.

Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.

Gruß Falk

Re: Ärger in der Bucht

Hallo Falk,

Also wenn ich das jetzt mal streng nach Wirtschaftsunterricht sehe, dann kommt ja zw. euch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Dieser ist eigentlich nach dem HGB anfechtbar wegen arglistiger Täuschung. Das hat er ja im Endeffekt getan, da er die Mängel verschwiegen hat.
Aber da es ein Privatverkauf ist greift hierbei das BGB. Ich denke mal das da so gut wie keine Chance besteht. Du könntest es natürlich über die bucht versuchen daran zu kommen.

Viel erfolg
Christian

Re: Ärger in der Bucht

Mojn Falk,

Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.

Selbstverständlich kannst Du bei schwerwiegenden Mängeln, die Dir der Verkäufer verschwiegen hat, vom Kaufvertag zurücktreten. Und was Du bschreibst, ist eindeutig ein solcher Mangel.

Ne schöne Jrooß, Mathias

PS: U'll get mail.

Re: Ärger in der Bucht

Moin,
mein Vorschlag: erstmal locker bleiben, durchatmnen und bis 10 zaehlen. Dann den Kollegen mal anschreiben. Dazu wuerde ich gleich die bei Ebay eingebaute Moeglichkeit ("Unstimmigkeiten online klären") nutzen.
Da einfache Emails manchmal ignoriert werden, setzt Ebay hier eine Frist innerhalb der geantwortet werden muss. Das funktioniert klappt dann meistens.

Ich konnte auf diesem Weg bisher immer alles "friedlich" klaeren. Einmal gab's z.B. aufgerundetes Geld fuer Ersatzteil (defekter Schalter bei'ner A/B-Box).

Man muss ja nicht immer gleich auf die harte Tour durchstarten (dazu ist spaeter noch Zeit ;) ).

mfg
babarossa