Liebes Volk,
Es mußte ja mal so kommen. Bislang ging bei meinen eBay-Käufen immer alles gut. Nun hat's mich auch erwischt. Ich habe einen alten Lautsprecher gekauft, der gleich zwei Defekte aufwies. Zum einen wurden die Anschlußdrähte mit Bindfaden an der Membran angenäht (das muß man sich mal vorstellen!), außerdem kratzt er. In der Beschreibung stand davon nichts - das Teil war lediglich als gebraucht beschrieben. Die Kreuzstiche waren auf dem Foto auch nicht zu erkennen. Ich hab den Verkäufer erst mal ganz sachlich angemailt - mal sehen, wie er reagiert.
Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.
Gruß Falk
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- Ärger in der Bucht - gestartet von Falk 8. Januar 2006 um 19:49h
- Re: Ärger in der Bucht
- von
Babarossa
am 9. Januar 2006 um 21:42
- Re: Ärger in der Bucht
- von
the stooge
am 8. Januar 2006 um 20:41
- Re: Ärger in der Bucht
- von
Christian G.
am 8. Januar 2006 um 19:55
- Re: Ärger in der Bucht
- von
Babarossa
am 9. Januar 2006 um 21:42
Hallo Falk,
Also wenn ich das jetzt mal streng nach Wirtschaftsunterricht sehe, dann kommt ja zw. euch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Dieser ist eigentlich nach dem HGB anfechtbar wegen arglistiger Täuschung. Das hat er ja im Endeffekt getan, da er die Mängel verschwiegen hat.
Aber da es ein Privatverkauf ist greift hierbei das BGB. Ich denke mal das da so gut wie keine Chance besteht. Du könntest es natürlich über die bucht versuchen daran zu kommen.
Viel erfolg
Christian
Also wenn ich das jetzt mal streng nach Wirtschaftsunterricht sehe, dann kommt ja zw. euch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Dieser ist eigentlich nach dem HGB anfechtbar wegen arglistiger Täuschung. Das hat er ja im Endeffekt getan, da er die Mängel verschwiegen hat.
Aber da es ein Privatverkauf ist greift hierbei das BGB. Ich denke mal das da so gut wie keine Chance besteht. Du könntest es natürlich über die bucht versuchen daran zu kommen.
Viel erfolg
Christian
Mojn Falk,
Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.
Selbstverständlich kannst Du bei schwerwiegenden Mängeln, die Dir der Verkäufer verschwiegen hat, vom Kaufvertag zurücktreten. Und was Du bschreibst, ist eindeutig ein solcher Mangel.
Ne schöne Jrooß, Mathias
PS: U'll get mail.
Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.
Selbstverständlich kannst Du bei schwerwiegenden Mängeln, die Dir der Verkäufer verschwiegen hat, vom Kaufvertag zurücktreten. Und was Du bschreibst, ist eindeutig ein solcher Mangel.
Ne schöne Jrooß, Mathias
PS: U'll get mail.
Moin,
mein Vorschlag: erstmal locker bleiben, durchatmnen und bis 10 zaehlen. Dann den Kollegen mal anschreiben. Dazu wuerde ich gleich die bei Ebay eingebaute Moeglichkeit ("Unstimmigkeiten online klären") nutzen.
Da einfache Emails manchmal ignoriert werden, setzt Ebay hier eine Frist innerhalb der geantwortet werden muss. Das funktioniert klappt dann meistens.
Ich konnte auf diesem Weg bisher immer alles "friedlich" klaeren. Einmal gab's z.B. aufgerundetes Geld fuer Ersatzteil (defekter Schalter bei'ner A/B-Box).
Man muss ja nicht immer gleich auf die harte Tour durchstarten (dazu ist spaeter noch Zeit ;) ).
mfg
babarossa
mein Vorschlag: erstmal locker bleiben, durchatmnen und bis 10 zaehlen. Dann den Kollegen mal anschreiben. Dazu wuerde ich gleich die bei Ebay eingebaute Moeglichkeit ("Unstimmigkeiten online klären") nutzen.
Da einfache Emails manchmal ignoriert werden, setzt Ebay hier eine Frist innerhalb der geantwortet werden muss. Das funktioniert klappt dann meistens.
Ich konnte auf diesem Weg bisher immer alles "friedlich" klaeren. Einmal gab's z.B. aufgerundetes Geld fuer Ersatzteil (defekter Schalter bei'ner A/B-Box).
Man muss ja nicht immer gleich auf die harte Tour durchstarten (dazu ist spaeter noch Zeit ;) ).
mfg
babarossa