Re: Ärger in der Bucht


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Beitrag von The stooge vom Januar 08. 2006 um 20:41:27:

Als Antwort zu: Ärger in der Bucht geschrieben von falk am Januar 08. 2006 um 19:49:14:

Mojn Falk,

Wie ist eigenlich die Rechtslage - kann ich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. auf Minderung bestehen? Der Mann ist zwar offenbar nicht gewerbsmäßig tätig, aber er hat immerhin zwei entscheidende Punkte verschwiegen. "Gebraucht" und "defekt" ist schließlich ein wesentlicher Unterschied.

Selbstverständlich kannst Du bei schwerwiegenden Mängeln, die Dir der Verkäufer verschwiegen hat, vom Kaufvertag zurücktreten. Und was Du bschreibst, ist eindeutig ein solcher Mangel.

Ne schöne Jrooß, Mathias

PS: U'll get mail.


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