Re: Ärger in der Bucht


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von Christian G. vom Januar 08. 2006 um 19:55:05:

Als Antwort zu: Ärger in der Bucht geschrieben von falk am Januar 08. 2006 um 19:49:14:

Hallo Falk,

Also wenn ich das jetzt mal streng nach Wirtschaftsunterricht sehe, dann kommt ja zw. euch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Dieser ist eigentlich nach dem HGB anfechtbar wegen arglistiger Täuschung. Das hat er ja im Endeffekt getan, da er die Mängel verschwiegen hat.
Aber da es ein Privatverkauf ist greift hierbei das BGB. Ich denke mal das da so gut wie keine Chance besteht. Du könntest es natürlich über die bucht versuchen daran zu kommen.

Viel erfolg
Christian


verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.