Hallo Außensaiter,
nachdem ich nun nach einem ganzen Tag Internetrecherche vom sich häufenden Halbwissen mehr beunruhigt bin, als schlau geworden, nehme ich den Rat eines lieben Freundes an und poste mein Anliegen mal hier.
Ich spiele in einer irisch-schottischen Band, die derzeit im Homerecording ihre erste CD aufgenommen hat. Wie unser Gesamt-Auftrittsrepertoire auch handelt es sich ausschließlich um traditionelle Stücke, die auch nicht wirklich auf späteren Interpretationen (z.B. Dubliners) basieren.
Wir wollen diese CD in einer kleinen Auflage ca. 200 Stück als Selbstbrenner herstellen und nun stellt sich uns natürlich die Frage mit der GEMA. Wir sind keine GEMA-Mitglieder, haben niemanden im Bekanntenkreis, der ähnliches bereits durchgemacht hat und auch das Internet ist sich ja sehr uneins darüber was zu tun ist. Wir bräuchten halt einfach mal ein paar relativ verständliche Antworten.
Es scheint richtig zu sein, dass wir die CD - gemafrei oder nicht - bei der GEMA melden müssen (Lizenzantrag für Selbstbrenner?!), und diese uns dann sagt (hoffentlich), ja alle Stücke sind DP (domaine publique), also frei. Versteh ich das richtig?
Jetzt verlangt, aber dieser Antrag (zu finden unter: http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/tontraeger/selbstgebrannte-cds/) in der Angabe der Titelliste die Angabe von Komponisten oder Bearbeiter, sowie den Textdichter.
Bei manchen Stücken wissen wir, dass sie von alten Schotten oder Iren im 18. Jahrhundert geschrieben/getextet wurden und das können wir angeben. Wenn aber sowas nicht bekannt ist - wie bei der Vielzahl der traditonellen Volkslieder dort - was geb ich denn dann an? K=traditionell? Wenn ich dann als Bearbeiter Dubliners angebe ist ja falsch, weil 1) spielen wirs ja nicht nach und 2) sind wir wenn dann ja selber die Bearbeiter. Aber den Gruppennamen dürfte ich sowieso auch nicht angeben, sondern dann einzelne Personen - das wären bei uns dann 3 Namen?
Und überhaupt.... seufz. Das macht mich noch wahnsinnig! Hat irgendjemand einen Kommentar dazu? Vielleicht jemand der freie Folksongs selbstgebrannt hat? Besten Dank im Voraus!
Laszlo
PS: Schöne Grüße an Krümelmonster
Übersicht
- (Band) CD und die liebe GEMA - gestartet von dobus 17. September 2008 um 17:24h
- Re: (Band) CD und die liebe GEMA
- von
Cleemens
am 17. September 2008 um 18:14
- Re: (Band) CD und die liebe GEMA
- von
dobus
am 17. September 2008 um 19:11
- Re: (Band) CD und die liebe GEMA
- von
dobus
am 17. September 2008 um 19:11
- Re: (Band) CD und die liebe GEMA
- von
Michael (Jacuzzi)
am 17. September 2008 um 17:41
- Re: (Band) CD und die liebe GEMA
- von
Cleemens
am 17. September 2008 um 18:14
Lieber Laszlo,
einen ganzen Tag im Internet nur wg. Traditionals? Da sieht man mal, wozu das Internet gut ist, ts ts ts ....
Also, ich bin auch nicht so der Experte, aber soweit ich weiß, gibt's für dich nur gute Nachrichten:
1. Unter der Voraussetzung, dass es sich wirklich nur um Traditionals handelt,
2. Gilt für euch: Urheberrecht gibt es nur bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Autors
3. Wenn ihr für euch verifiziert habt, dass kein jüngerer Texter/Komponist/Arrangeur dabei ist (Achtung hier Dubliners),
4. dann gibt es auch keine Urheberrechte mehr, sondern nur noch Gemeinfreiheit,
5. Und wo Gemeinfreiheit, da keine GEMA.
6. Wenn keiner von euch GEMA-Mitglied ist und keine Urheberrechte mehr existieren, fallen auch keine sonstigen Gebühren an, wo kämen wir denn da hin.
Also entspannen, mal bisschen weniger im Internet surfen (und dafür endlich mal wieder richtig fernsehen),
herzlichen Gruß,
Michael
Hi Laszlo,
in der Tat ist es imho so, wie Michael es beschrieben hat.
Solange Du selbst brennst und kein Stück mit fremdem Urheberrecht (wie Michael schon schrieb, gibt es das nur bis 70 Jahre nach des Verfassers Tod) dabei ist geht die Gema das Ganze nix an.
Wenn ihr die Vervielfältigung von einer Firma (Presswerk) machen lassen wollt, sieht es anders aus. Die wollen mit Sicherheit eine Freigabe von der Gema haben. Dann muss man einen Lizenzantrag stellen. Aber bei lauter Traditionals ist der nicht sehr kompliziert. Bei Bearbeiter schreibt ihr halt eure drei Namen hin. Wenn ihr im Zweifel seid, ob der Song ein Traditional ist oder nicht (ein gutes Beispiel ist Ride On, da meinen viele das sei ein irisches Traditional, ist es aber nicht), kann man das hier nachschauen. Wenn bei Komponist und Textdichter DP steht, gibt es kein Urheberrecht für den Song.
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Gema anrufen, die sind da meiner Erfahrung nach recht unkompliziert was solche Infos angeht.
Grüße
Clemens
in der Tat ist es imho so, wie Michael es beschrieben hat.
Solange Du selbst brennst und kein Stück mit fremdem Urheberrecht (wie Michael schon schrieb, gibt es das nur bis 70 Jahre nach des Verfassers Tod) dabei ist geht die Gema das Ganze nix an.
Wenn ihr die Vervielfältigung von einer Firma (Presswerk) machen lassen wollt, sieht es anders aus. Die wollen mit Sicherheit eine Freigabe von der Gema haben. Dann muss man einen Lizenzantrag stellen. Aber bei lauter Traditionals ist der nicht sehr kompliziert. Bei Bearbeiter schreibt ihr halt eure drei Namen hin. Wenn ihr im Zweifel seid, ob der Song ein Traditional ist oder nicht (ein gutes Beispiel ist Ride On, da meinen viele das sei ein irisches Traditional, ist es aber nicht), kann man das hier nachschauen. Wenn bei Komponist und Textdichter DP steht, gibt es kein Urheberrecht für den Song.
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Gema anrufen, die sind da meiner Erfahrung nach recht unkompliziert was solche Infos angeht.
Grüße
Clemens
Hallo!
Vielen dank für die rasendschnellen Antworten. Ja, das was ihr sagt war eigentlich auch mein Kenntnisstand, bis ich dann eben heute über eine Aussage zur "GEMA-Vermutung" gestolpert bin. Dann war ich doch etwas verwirrt und beunruhigt.
Ich mein auch, dass es die GEMA nichts angehn sollte, denn ich habe alle Lieder bei ihrer Onlinerecherche gesucht und als "frei" gefunden. Spätere Lieder a la "Ride On" haben wir nicht drin (bzw. hatten wir einmal eingeplant, aber nach Recherche eben nicht aufgenommen).
Die Frage ist nun eig. nur noch, ob die GEMA, sollte sie die CD in die Hände bekommen, einfach vermuten kann, dass da was geklautes drauf ist, mir das vorwirft und ich es dann irgendwie beweisen muss. Aber ich denke auch, dass das bei einer doch recht kleinen Auflage eher uninteressant sein dürfte auf Vermutung zu handeln. Aber wer weiß, nachher gibts da dann doch so einen unausgelasteten Raubritter... :)
Danke jedenfalls für die Antworten. Beruhigen durchaus.
Viele Grüße
Laszlo
Vielen dank für die rasendschnellen Antworten. Ja, das was ihr sagt war eigentlich auch mein Kenntnisstand, bis ich dann eben heute über eine Aussage zur "GEMA-Vermutung" gestolpert bin. Dann war ich doch etwas verwirrt und beunruhigt.
Ich mein auch, dass es die GEMA nichts angehn sollte, denn ich habe alle Lieder bei ihrer Onlinerecherche gesucht und als "frei" gefunden. Spätere Lieder a la "Ride On" haben wir nicht drin (bzw. hatten wir einmal eingeplant, aber nach Recherche eben nicht aufgenommen).
Die Frage ist nun eig. nur noch, ob die GEMA, sollte sie die CD in die Hände bekommen, einfach vermuten kann, dass da was geklautes drauf ist, mir das vorwirft und ich es dann irgendwie beweisen muss. Aber ich denke auch, dass das bei einer doch recht kleinen Auflage eher uninteressant sein dürfte auf Vermutung zu handeln. Aber wer weiß, nachher gibts da dann doch so einen unausgelasteten Raubritter... :)
Danke jedenfalls für die Antworten. Beruhigen durchaus.
Viele Grüße
Laszlo